Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Teilung 40:60!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 15.12.2010, 21:44 (vor 5510 Tagen) @ Horsti

Ich habe das Kind 40%, die Alte 60%! Man spricht aber schon ab 30% von einem Wechselmodell, weil der Aufenthaltsort nicht eindeutig ist. Auch sieht der veRichter es falsch, dass ich alleinig "barunterhaltspflichtig" bin, denn im BGB steht "Unterhaltspflicht" und da ist nicht unterschieden zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt! Wer keinen Betreuungsunterhalt gewährt, der "ersetzt" diesen durch Barunterhalt. Aber nun ist es ja so, dass ich den Umgang nicht aus freien Stücken so habe, sondern weil die mir das aufdiktieren. Auch mit dem ständigen Umgangsboykott ist das so eine Sache. Falsch ist zu denken, dass man "Recht hat", ja moralisch schon, aber juristisch?

Mit der vollen Zahlung des Unterhaltes bin ich meiner Unterhaltspflicht vollumfänglich nachgekommen und könnte das Kind bei mir verhungern lassen. Dafür bin ich nicht zuständig! Mal ehrlich wer macht das? .... aber daran seht ihr mal, wie krank das ganze System ist. Hier hat es keinen Sinn sich gegen einzelne Vertreter dieser Affenschaft aufzulehnen: Das ganze System ist krank und gehört abgewickelt.

Trotzdem, danke für euer beider Rat, nur gemeinsam ist man stark!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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