Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 15.12.2010, 20:40 (vor 5510 Tagen)

Heute habe ich vom Familiengericht die Klage wg. Kindesunterhaltes zugestellt bekommen. Ich zahle vollen Mindestunterhalt und trotzdem argumentiert die AnwältIn der Echse, "..... dass die Klage nicht mutwillig ist." und beantragt gleichzeitig Verfahrenskostenhilfe für die Echse.

Unter Pkt. 2 steht in dem Schreibem vom Familiengericht das Folgende:
"Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass der Unterhaltsgläubiger stets einen Anspruch auf Titulierung der Unterhaltsverpflichtung hat, wobei gleichgültig ist, ob der Unterhaltsschuldner den Unterhalt monatlich pünktlich zahlt. Für die Höhe der Unterhaltsverpflichtung kommt es nicht darauf an, wie oft das Kind Umgang mit dem Unterhaltsverpflichteten hat."

Ich sehe das etwas anders und zwar wie www.trennungsfaq.de! Da ich vollen Unterhalt bezahle, wird der Streitwert gegen "Null" gehen und so sehen auch die Anwalts- und Gerichtskosten aus.

Männer! Macht nicht alle denselben Fehler: Kinder ruininieren uns Männer nur! Verzichtet darauf, geht in den Zeugungsstreik und lebt allein, aber vernünftig. Der Staat will es doch so! Dieser Staat will keine Kinder!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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