Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung
Die Regierung verteidigt die in männlich und weiblich unterteilte
Geschlechterdefinition in der deutschen Rechtsordnung. Das
Personenstandsgesetz sehe die Eintragung "Zwitter" als unzulässig an. Das
im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
schütze jedoch auch zwischengeschlechtliche Menschen. Die Bundesregierung
unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts
aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit
nicht entgegenstehe.
Wären Männer und Frauen vor dem Gesetz völlig gleich, bräuchte es gar keinen entsprechenden Eintrag! Was geht den Staat denn das Geschlecht der Bürger überhaupt an, außer für statistische Zwecke? Oder wenn ein Eintrag irgendwo nötig ist, wäre es doch ein Leichtes, neben männlich und weiblich noch andere Bezeichnungen zuzulassen.
Die Gesellschaft muss endlich lernen, damit umzugehen, dass Intersexuelle eine Realität sind. Intersexuelle Kinder brauchen nicht operiert zu werden, um später zu wissen, was sie sein möchten. Transsexuelle zeigen, dass die Geschlechtsidentität unabhängig vom Körper sehr stark im Individuum verankert ist. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass sich Intersexuelle nicht entscheiden können, was sie sein möchten. Aber warum müssen sie das überhaupt? Es lebte sich völlig problemlos, auch ohne eindeutig Mann oder Frau zu sein, wenn die Gesellschaft nicht so engstirnig wäre.
Gismatis
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- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung -
Christine,
01.03.2007, 14:18
- Dr. Mengele lässt grüssen... -
Rainer,
01.03.2007, 20:01
- Dr. Mengele lässt grüssen... - DschinDschin, 01.03.2007, 20:40
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung -
susu,
02.03.2007, 00:18
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung - DschinDschin, 02.03.2007, 00:53
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung - Gismatis, 04.03.2007, 05:57
- Dr. Mengele lässt grüssen... -
Rainer,
01.03.2007, 20:01