Dr. Mengele lässt grüssen...
Hallo
Die Regierung verteidigt die in männlich und weiblich unterteilte
Geschlechterdefinition in der deutschen Rechtsordnung. Das
Personenstandsgesetz sehe die Eintragung "Zwitter" als unzulässig an.
Das ist ja unerhört. Die Natur handelt einfach so, ohne den Gesetzgeber zu fragen ob das auch in die vorhandenen Gesetze passt.
Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
schütze jedoch auch zwischengeschlechtliche Menschen. Die Bundesregierung
unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts
aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit
nicht entgegenstehe.
Logisch, Pimmel abschneiden und Muschi zubetonieren hindert die Persönlichkeit nicht an ihre freien Entfaltung.
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
gesamter Thread:
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung -
Christine,
01.03.2007, 14:18
- Dr. Mengele lässt grüssen... -
Rainer,
01.03.2007, 20:01
- Dr. Mengele lässt grüssen... - DschinDschin, 01.03.2007, 20:40
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung -
susu,
02.03.2007, 00:18
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung - DschinDschin, 02.03.2007, 00:53
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung - Gismatis, 04.03.2007, 05:57
- Dr. Mengele lässt grüssen... -
Rainer,
01.03.2007, 20:01