Dr. Mengele lässt grüssen...
Hallo
Die Regierung verteidigt die in männlich und weiblich unterteilte
Geschlechterdefinition in der deutschen Rechtsordnung. Das
Personenstandsgesetz sehe die Eintragung "Zwitter" als unzulässig an.
Das ist ja unerhört. Die Natur handelt einfach so, ohne den Gesetzgeber zu
fragen ob das auch in die vorhandenen Gesetze passt.
Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz
schütze jedoch auch zwischengeschlechtliche Menschen. Die
Bundesregierung
unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts
aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit
nicht entgegenstehe.
Logisch, Pimmel abschneiden und Muschi zubetonieren hindert die
Persönlichkeit nicht an ihre freien Entfaltung.Rainer
Die Justiz wurde nie richtig entnazifizert.
Wunderst Du Dich da noch? - Ich nicht?
Der Alte Fritz hat gesagt: Die Juristen sollen einen Talar tragen, damit man die Gauner schon von weitem erkennt.
DschinDschin
--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.
gesamter Thread:
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung -
Christine,
01.03.2007, 14:18
- Dr. Mengele lässt grüssen... -
Rainer,
01.03.2007, 20:01
- Dr. Mengele lässt grüssen... - DschinDschin, 01.03.2007, 20:40
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung -
susu,
02.03.2007, 00:18
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung - DschinDschin, 02.03.2007, 00:53
- Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung - Gismatis, 04.03.2007, 05:57
- Dr. Mengele lässt grüssen... -
Rainer,
01.03.2007, 20:01