Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung

susu, Friday, 02.03.2007, 00:18 (vor 6862 Tagen) @ Christine

Berlin: (hib/FID) Eine gesetzliche Genehmigungspflicht für Eltern bei
einem irreversiblen medizinischen Eingriff zur Geschlechterzuordnung bei
ihrem Kind verstößt nach Auffassung der Bundesregierung gegen die
verfassungsrechtlich geschützte elterliche Autonomie.

Nun ja, GG Art. 6 Abs 2 sagt ja:
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Aber er sagt auch:
"Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Und wenn Eltern sich über Rechte von Kindern hinwegsetzen wollen, wie z.B. das Recht auf Körperliche Unversehrtheit, dann hat der Staat einzuschreiten. Eine Genehmigungspflicht halte ich allerdings auch für Quark: Ein Verbot von Eingriffen, die der Geschlechtszuordnung dienen, ist geboten. Eine Genehmigungspflicht beinhaltet ja auch die Möglichkeit, das so ein Eingriff - besser gesagt: Übergiff - genehmigt werden könnte. Elterliche Autonomie ist nicht grenzenlos, wer seinem Kind die Hand abhackt, wandert in den Knast: Zu Recht. Wer seinem Sohn den Penis entfernt wandert in den Knast: Zu Recht. Wer seiner Tochter die Klitoris Rausschneidet wandert in den Knast: Zu Recht. Wer seinem intersexuellen Kind das Genital zerstückeln läßt: Übt laut Bundesregierung sein Recht auf Elterliche Autonomie aus. Das die jetzige Praxis nicht Verfassungskonform sein dürfte, muß jedem klar sein, der das Grundgesetz mal kurz zur Kenntnis nimmt:
Wird die Würde eines Menschen nicht verletzt, wenn allers unternommen wird um zu vertuschen, das er ist, wie er ist?
Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht verletzt, wenn einem Menschen die Möglichkeit genommen wird, chmerzfrei und mit Lust Sex haben zu können?
Wird ein Mensch, dem diese Rechte auf Grund seines Geschlechts genommen werden nicht entgegen Art 3. benachteiligt?
Es gibt eine erschreckende Bewegungslosigkeit der Politik in diesem Punkt. Die Kohl Regierung antwortete auf eine solche Anfrage so, Rot-Grün auch und die große Koalition bleibt dabei. Wie einige vieleicht wissen, war es dieser Zustand, der mich zur Geschlechterpolitik brachte. Und es kotzt mich an, das weiterhin die Rechte von Menschen mit Füßen getreten werden, aus ideologischer Verblendung, Dummheit und Ignoranz.

Eltern müssten
sich bei der Ausübung des Sorgerechts lediglich am Kindeswohl orientieren,
welches nach verbreiteter medizinischer Auffassung durch eine frühzeitige
Geschlechtszuordnung nicht gefährdet, sondern gefördert werde.

Man könnte ja auch - nur so als Anregung - mal diejenigen Fragen, die von dieser Art von Gewalt betroffen sind. Irgendwie stimmt doch da etwas nicht, wenn alle (zumindest mir bekannten) diese Praxis als Gewaltsam erfahren haben, wenn Psychologen die gleichen Symptome finden, die auch bei langjährigem sexuellen Mißbrauch auftreten und wenn sich da, wo tatsächlich mal nachgesehen wird, wie es den IS Leuten mit 30 geht, Selbstmordraten im Bereich von 50% finden. Vieleicht hat ja die "verbreitete medizinische Auffassung" Unrecht? Zumal sie sich nur dann aufrechterhalten läßt, wenn man Moneys Arbeit für koscher hält. Was sie - um das noch mal zu Protokoll zu geben - nicht ist, Schweinegulasch mit Krabben ist koscherer.

Eingriffe
dieser Art erfolgten mit dem Ziel, dem Kind rechtzeitig eine eindeutige
Basis zur Geschlechtsidentität zu geben.

Eine eindeutige Basis zur Geschlechtsidentität... Fuck that! Wenn man davon ausgeht, das man so etwas wie eine Geschlechtsidentität unbedingt braucht (was ich für Unsinn halte), dann wäre doch wenigstens anzunehmen, daß das, was man hat, dafür eine Basis sein könnte (wobei das auch wider einzuschränken wäre, schließlich gibt es Leute, die eine GI haben, die nix mit ihren Genitalien zu tun hat. Also würde ich mal feststellen wollen, das es ohnehin keine "eindeutige Basis" gibt: Wie Foucault sagte "Nothing in man, not even his body, can serve as a stable basis for an identity" [aus dem Gedächtnis zitiert]). Worum es eigentlich geht, ist nicht die Identität des Kindes, sondern um die Gesellschaft. Schließlich würde es einen Klaus verunsichern, wenn die Möglichkeit bestünde, daß ein "Guck mal zwischen deine Beine" nicht darin enden müste, daß die angesprochene Person da etwas erblickt, was man als Penis oder Vagina bezeichnen könnte. Und dann wär´s das mit den klaren Regeln. Und der Staat hätte auch so seine probleme, wenn er die Realität anerkennen würde, nämlich das es mehr gibt als Frauen und Männer. Da stellt sich nämlich die Frage: Welches Rentenalter gilt eigentlich? Wehrpflicht, ja oder nein? Und so weiter. Es ist doch um so viel einfacher die Realität nicht zur Kenntnis zu nehmen und wenn sie dann doch mal um die Ecke gebogen kommt, gibt es ja zum Glück Skalpelle. Wenn es der Mehrheit gut geht, dann müssen eben schon mal einige Leute zurückstecken, wen interessieren schon Menschenrechte, wenn es doch um Bequemlichkeit geht. Auch wenn ich mich wiederhole: Es kotzt mich an.

Fälle von
Schadensersatzforderungen gegenüber Medizinern, die eine
geschlechtszuweisende Maßnahme an nicht Zustimmungsfähigen vorgenommen
hätten, sind laut der Regierung nicht bekannt.

Richtig. Weil diese Eingriffe wegen der Untätigkeit der Regierung und ihrer Vorgänger legal sind und daher überhaupt keine Rechtsgründe vorliegen. Und wider kenne ich da Beispiele, das IS zu Rechtsanwälten gegangen sind und versucht haben eine Zivilklage auf die Beine zu stellen, mit dem Ergebnis, daß es keine Rechtshandhabe gibt. Die Eingriffe werden durch die oben schon erwähnte Lehrmeinung in der Medizin legitimiert, den Ärzten kann nicht nachgewisen werden, daß ihnen bekannt ist, daß diese Maßnahmen bei so gut wie keinem Nutzen großen Schaden anrichten. Das Ergebnis war immer: Das wäre ein prozess, der nicht gewonnen werden kann. Was es gab, war allerdings der Prozess von Michel Reiter, zur Erwirkung einer Änderung des Geschlechtseintrags (http://www.das-verordnete-geschlecht.de/prozess.htm).

Die Bundesregierung
unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts
aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit
nicht entgegenstehe.

Schön wäre es, wenn es denn stimmen würde. Die Bundesregierung und ich sind da offenbar unterschiedlicher Auffassung, was denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet. Und für mich steht die Zwangszuordnung von Geschlecht, ob medizinisch bei IS, oder psychisch, wie bei TG, im Gegensatz zur freien Entfaltung.

susu


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