Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung

Christine ⌂, Thursday, 01.03.2007, 14:18 (vor 6862 Tagen)

heute im Bundestag Nr. 052 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Do, 01. Maerz 2007 Redaktionsschluss: 10:30 Uhr

5. Regierung: Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung nicht vertretbar

Recht/Antwort

Berlin: (hib/FID) Eine gesetzliche Genehmigungspflicht für Eltern bei einem irreversiblen medizinischen Eingriff zur Geschlechterzuordnung bei ihrem Kind verstößt nach Auffassung der Bundesregierung gegen die verfassungsrechtlich geschützte elterliche Autonomie. Dies geht aus der Antwort der Regierung (16/4322) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/4147) zur rechtlichen Situation Intersexueller in Deutschland hervor. Eltern müssten sich bei der Ausübung des Sorgerechts lediglich am Kindeswohl orientieren, welches nach verbreiteter medizinischer Auffassung durch eine frühzeitige Geschlechtszuordnung nicht gefährdet, sondern gefördert werde. Eingriffe dieser Art erfolgten mit dem Ziel, dem Kind rechtzeitig eine eindeutige Basis zur Geschlechtsidentität zu geben. Fälle von Schadensersatzforderungen gegenüber Medizinern, die eine geschlechtszuweisende Maßnahme an nicht Zustimmungsfähigen vorgenommen hätten, sind laut der Regierung nicht bekannt.

Die Regierung verteidigt die in männlich und weiblich unterteilte Geschlechterdefinition in der deutschen Rechtsordnung. Das Personenstandsgesetz sehe die Eintragung "Zwitter" als unzulässig an. Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schütze jedoch auch zwischengeschlechtliche Menschen. Die Bundesregierung unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit nicht entgegenstehe.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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