Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wie bei Demjanjuk

Machbar, Friday, 19.11.2010, 19:35 (vor 5535 Tagen) @ Beelzebub

Wie soll in einem Fall wie dem vorliegenden deiner Ansicht nach eigentlich
eine Bestrafung in der Praxis umgesetzt werden?

Soll z.B. die Gerichtsverhandlung als Lokaltermin im Krankenzimmer der
Frau stattfinden oder sollte besser ihr Krankenbett in den Gerichtssaal
gerollt werden?

Die Verhandlung müßte natürlich in beiden Fällen jeweils auf die kurze
Zeitspanne beschränkt werden, wo sie nicht von schmerzlindernden Opiaten
zu benebelt ist, um der Verhandlung folgen zu können.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Bei Demjanjuk und anderen ging das doch auch


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