Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Und wie soll es in der Praxis aussehen?

Beelzebub, Friday, 19.11.2010, 00:21 (vor 5536 Tagen) @ __V__

Ich bin sprachlos ob des Umstandes, dass du ihr Straffreiheit gewähren
möchtest, weil sie sterbenskrank ist.

Wie soll in einem Fall wie dem vorliegenden deiner Ansicht nach eigentlich eine Bestrafung in der Praxis umgesetzt werden?

Soll z.B. die Gerichtsverhandlung als Lokaltermin im Krankenzimmer der Frau stattfinden oder sollte besser ihr Krankenbett in den Gerichtssaal gerollt werden?

Die Verhandlung müßte natürlich in beiden Fällen jeweils auf die kurze Zeitspanne beschränkt werden, wo sie nicht von schmerzlindernden Opiaten zu benebelt ist, um der Verhandlung folgen zu können.

Und mal unterstellt, du kriegst mit so einer Verhandlung, noch bevor sie stirbt, so was wie ein Urteil zustande, wie soll das dann vollstreckt werden? Soll ihr Krankenbett dann in den Knast geschoben werden? Oder soll das Hospiz per Verwaltungsdekret zum Knast erklärt werden?

Und die Rechtskraft des Urteils würde sie ohnehin nicht mehr erleben.

Das ist der blanke Hohn gegenüber jedem Sterbenskranken, der sich
anständig aufführt!!

Fiat iustitia et pereat mundus.

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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