Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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In diesem ganz speziellen Einzelfall ist das Urteil so weit in Ordnung

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 18.11.2010, 21:27 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

Lies den verlinkten Artikel doch mal richtig. Dort heißt es:

"Sarahs Mutter, liegt todkrank im Hospiz, sie hat Krebs und ist
verhandlungsunfähig."

Womit soll man eine Frau mit Krebs im Endstadium, die allenfalls noch ein
paar Wochen zu leben hat, eigentlich bestrafen? ...

In der Tat scheint das Urteil angemessen zu sein - allerdings bleibt die Frage, wie es bei vertauschten Geschlechtern ausgefallen wäre: Die Frau hätte kaum mit 13 Jahren zu rechnen gehabt, wiewohl nicht weniger verdient. Da wäre dann die für weibliche Täter übliche Schon-Genug-Gestraft-Floskel zum Tragen gekommen, inkl. Qigong-Kuscheltherapie und knallharten Gesprächen.

Viele Grüße
Wolfgang


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