Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Legal-Tribune: Der Fall Kachelmann - Lügen-Haft?

Informant, Monday, 02.08.2010, 17:58 (vor 5642 Tagen) @ Imageberater

Tja, was wohl wtf-is-Alice dazu sagen wird, sie weiß ja eh alles besser und demagogiert in ihrer unaltersweisen Art immer noch vor sich hin:

Der Fall Kachelmann
Lügen-Haft?

Das OLG Karlsruhe hat eine Fortdauer der Untersuchungshaft des Wettermoderators Jörg Kachelmann abgelehnt. Was aber sind die Maßstäbe für die Beantwortung der zentralen Frage nach der Glaubhaftigkeit der Angaben jener Opferzeugin, die Sabine W. genannt wird? Prof. Dr. Matthias Jahn zeigt, dass die Juristen hier viel von der Aussagepsychologie gelernt haben.

Während der zuständige 3. Strafsenat des Karlsruher Oberlandesgerichts (OLG) darüber befand, ob gegen Jörg Kachelmann ein dringender Tatverdacht vorliegt, werden sich die drei Richter vielleicht an ihre juristische Ausbildung zurückerinnert haben.

Franz von Liszt, einer der berühmtesten deutschen Kriminalwissenschaftler, inszenierte im Jahr 1901 ein legendäres Hörsaalexperiment, das auch heute noch in Vorlesungen zum Strafprozessrecht nachgespielt wird. Nach einem fingierten Revolverattentat zwischen zwei hitzköpfigen Diskussionsteilnehmern wurden die Studenten und Rechtsreferendare zu dem Vorfall als Zeugen befragt. Das Ergebnis war vernichtend, die Erinnerung in einzelnen Punkten bei jedem zweiten der Anwesenden grob falsch.

(...)

Leichen im Keller und verlassene Ex-Freundinnen – Glaubwürdigkeit ist nur ein Indiz

Der Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen müssen aber bei ansonsten schwieriger Beweislage gerade in streitigen Fällen wie in der Sache Kachelmann nachvollziehbare Kriterien zugrundeliegen. Dabei ist zunächst begrifflich zu unterscheiden zwischen der Glaubwürdigkeit einer Person, also einem Persönlichkeitsmerkmal, und der Glaubhaftigkeit einer Aussage als solcher.

(...)

Juristen und Psychowissenschaften

Was zählt, sind vielmehr methodische Mindeststandards, die der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil bereits vor mehr als einem Jahrzehnt festgelegt hat. Damals ging es um ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (BGHSt 45, 164).

Geboten ist die Hinzuziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen demnach jedenfalls im Hauptverfahren – im Fall Kachelmann also wohl ab September vor dem Landgericht Mannheim – dann, wenn der Sachverhalt Zweifel am Ausreichen der Sachkunde des Gerichts weckt.

Der komplette Artikel: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1087/LC3BCgen-Haft%3F/


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