Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Die Kernfrage lautet anders...

Robert ⌂, München, Thursday, 17.06.2010, 18:38 (vor 5686 Tagen) @ Sophie X

Nicht ausweichen. Entweder lebt der Fötus oder nicht. Lebt er nicht, ist
die Diskussion müßig.

Der Fötus lebt natürlich noch. Aber im konkreten Fall sehe ich ganz klar eine "medizinische Indikation", und bei der war eine Abtreibung quasi "schon immer" straffrei ...

M.W. gibt es auch Fälle, wo man lebenserhaltende Massnahmen abgestellt hat. Ich seh diesen Fall hier ähnlich wie wenn jemand mit zerstörtem Hirn im Koma liegt und nur noch mit Unterstützung von Maschinen weiterleben kann.

Warum soll der Mutter ein höheres Recht eingeräumt werden als dem Kind (
unterstellt; es "lebt"). Ein Recht auf Leben ist nur universell zu
betrachten.

Wie werden das hier nicht klären können; es "hängt" an jener Kernfrage.

Richtig. Gibt es denn ein "Recht auf Leben"? Und bei wem kann man sich beschweren, wenn jemand einem dieses Recht abgesprochen hat? Daß es ein uneingeschränktes und undiskutierbares "Recht auf Leben" für Menschen nicht gibt, sieht man doch schon an allen Staaten, die eine Todesstrafe haben.

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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