Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort vom Wahrheitsministerium

Robert ⌂, München, Friday, 29.01.2010, 12:39 (vor 5816 Tagen) @ tommy (eig. reg. wgvdl.com-user)

Sehr geehrter Herr *********,

wenn Sie die aufgeführten Urteile studieren, werden Sie sehen, dass der
Ansatz des Gender Mainstreaming für den Bereich der Wehrpflicht nicht
anwendbar ist, da Berufsfreiheit und Gleichstellung kraft Grundgesetz
eingeschränkt sind.

D.h. Gender Mainstreaming in seinem Allgemeingültigkeitsanspruch ist grundgesetzwidrig.

Kann denn diese Steilvorlage keiner hier politisch/journalistisch/etc. ausschlachten? ;)

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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