Antwort vom Wahrheitsministerium
wenn Sie die aufgeführten Urteile studieren, werden Sie sehen, dass der
Ansatz des Gender Mainstreaming für den Bereich der Wehrpflicht nicht
anwendbar ist, da Berufsfreiheit und Gleichstellung kraft Grundgesetz
eingeschränkt sind.
Eine Antwort ist zumindest besser als keine Antwort. Das Frauenhaus hat mir zu seiner Gewaltschutzseite immer noch nicht geantwortet wie es dazu steht das Kinder die von der Mutter misshandelt werden den Eindruck erhalten können man würde ihnen nur helfen wenn die Mutter geschlagen wird oder der Vater/Freund der Mutter schlägt..
Richtig wäre die Antwort wenn er geschrieben hätte:
Gendermainstreaming wird für den Bereich der Wehrpflicht nicht angewandt da der politische Wille das Grundgesetz hierfür zu ändern nicht vorhanden ist. Ich bin nicht in der Lage ihnen hierfür stichhaltige Argumente zu liefern, ohne dem von uns gewollten Gendermainstreaming als Instrument der Frauenförderung zu widersprechen.
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- Frage <> Antwort (a neverending story) - DIE ZWEITE -
tommy (eig. reg. wgvdl.com-user),
28.01.2010, 09:27
- Antwort (a neverending story) - DIE ZWEITE - Eugen, 28.01.2010, 09:48
- Antwort vom Wahrheitsministerium -
tommy (eig. reg. wgvdl.com-user),
28.01.2010, 11:52
- Antwort vom Wahrheitsministerium -
Timothy,
28.01.2010, 12:09
- Antwort vom Wahrheitsministerium - tommy (eig. reg. wgvdl.com-user), 28.01.2010, 12:34
- Faule Ausrede -
Rainer,
28.01.2010, 12:14
- Faule Ausrede -
Eugen,
28.01.2010, 12:54
- Grundgesetz schließt Gleichberechtigung aus! - Rainer, 28.01.2010, 13:48
- Faule Ausrede -
Eugen,
28.01.2010, 12:54
- Antwort vom Wahrheitsministerium - satyr, 28.01.2010, 21:04
- Antwort vom Wahrheitsministerium - Robert, 29.01.2010, 12:39
- Antwort vom Wahrheitsministerium -
Timothy,
28.01.2010, 12:09