Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Faule Ausrede

Rainer ⌂, Thursday, 28.01.2010, 12:14 (vor 5817 Tagen) @ tommy (eig. reg. wgvdl.com-user)

wenn Sie die aufgeführten Urteile studieren, werden Sie sehen, dass der
Ansatz des Gender Mainstreaming für den Bereich der Wehrpflicht nicht
anwendbar ist, da Berufsfreiheit und Gleichstellung kraft Grundgesetz
eingeschränkt sind.

Das würde bedeuten dass entweder Gender Mainstreaming nicht kompatibel zum Grundgesetz ist, oder der Ansatz von Gender Mainstreaming des Allumfassenden falsch ist, wenn das Grundgesetz bei der Betrachtung außen vor gelassen wird.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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