Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen?
Pech gehabt! Hätten sie sich mehr anstrengen sollen, haben ja 22 Jahre
Zeit gehabt. Mit ner Femieinstellung kommt man da natürlich nicht
weiter,
ist klar und auch diese haben sie ja selbst zu verantworten.
Fragt sich dann nur, mit welcher Einstellung sie dann weiter kommen
Ist das mein Problem????
Nein!!!!
Sie sollen die Buecher von AS nachschlagen. Dort stehen bestimmt Hinweise, wie man zu ihr Kontakt aufnimmt. Sie sollen AS fragen. WARUM um aller Welt sollen wieder wir Maenner eine Loesung fuer dieses fremde Problem finden??
Keine Femanze interessiert sich auch nur ein kleines wie es MIR geht!
Nikos
knallhart
gesamter Thread:
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Christian,
14.11.2006, 07:45
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Zeitgenosse,
14.11.2006, 09:48
- Korrektur - Zeitgenosse, 14.11.2006, 09:50
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Wattebausch, 14.11.2006, 10:27
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Conny,
14.11.2006, 13:13
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Wattebausch,
14.11.2006, 15:11
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Conny,
14.11.2006, 15:47
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Nikios, 15.11.2006, 15:51
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Conny,
14.11.2006, 15:47
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Nikios, 15.11.2006, 15:46
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Wattebausch,
14.11.2006, 15:11
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Ekki, 14.11.2006, 11:15
- Re: - Dirk, 14.11.2006, 17:24
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Zeitgenosse,
14.11.2006, 09:48