Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen?
Pech gehabt! Hätten sie sich mehr anstrengen sollen, haben ja 22 Jahre
Zeit gehabt. Mit ner Femieinstellung kommt man da natürlich nicht weiter,
ist klar und auch diese haben sie ja selbst zu verantworten.
Fragt sich dann nur, mit welcher Einstellung sie dann weiter kommen. Die traditionelle Rolle bzw. Einstellung wird sie auch nicht weiter bringen und als Mann weiß man, daß er schlimmsten Falls als Unterhaltssklave endet. Das einzige, was der Mann machen kann, ist ihr zu glauben und zu vertrauen, was sehr trügerisch sein kann. Man kann einfach nicht in den Kopf eines Menschen blicken. Man sieht nur die Fasade.
D.h., der Gesetzgeber wäre in der Pflicht, die entsprechenden Gesetze so abzuändern, daß das Risiko "Kinder" gemindert wird.
Freundliche Grüße
Conny
gesamter Thread:
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Christian,
14.11.2006, 07:45
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Zeitgenosse,
14.11.2006, 09:48
- Korrektur - Zeitgenosse, 14.11.2006, 09:50
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Wattebausch, 14.11.2006, 10:27
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Conny,
14.11.2006, 13:13
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Wattebausch,
14.11.2006, 15:11
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Conny,
14.11.2006, 15:47
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Nikios, 15.11.2006, 15:51
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Conny,
14.11.2006, 15:47
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Nikios, 15.11.2006, 15:46
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Wattebausch,
14.11.2006, 15:11
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Ekki, 14.11.2006, 11:15
- Re: - Dirk, 14.11.2006, 17:24
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Zeitgenosse,
14.11.2006, 09:48