Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen?
Schließlich könnte man ja Frauen, die aus dem gebährfähigen Alter heraus
sind und noch keine Kinder bekommen haben Sozialdienste schieben lassen.
Ich würde die 40jährigen kinderlosen Frauen als Krankenschwestern oder
vergleichbarem Zwangsdienste schieben lassen.
Wo sollen aber die Frauen die Männer her nehmen, die Kinder wollen? Es gibt ja anscheinend auch genug Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch.
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- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Christian,
14.11.2006, 07:45
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Zeitgenosse,
14.11.2006, 09:48
- Korrektur - Zeitgenosse, 14.11.2006, 09:50
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Wattebausch, 14.11.2006, 10:27
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Conny,
14.11.2006, 13:13
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Wattebausch,
14.11.2006, 15:11
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Conny,
14.11.2006, 15:47
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Nikios, 15.11.2006, 15:51
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Conny,
14.11.2006, 15:47
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Nikios, 15.11.2006, 15:46
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Wattebausch,
14.11.2006, 15:11
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Ekki, 14.11.2006, 11:15
- Re: - Dirk, 14.11.2006, 17:24
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Zeitgenosse,
14.11.2006, 09:48