Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen?
Schließlich könnte man ja Frauen, die aus dem gebährfähigen Alter heraus
sind und noch keine Kinder bekommen haben Sozialdienste schieben
lassen.
Ich würde die 40jährigen kinderlosen Frauen als Krankenschwestern oder
vergleichbarem Zwangsdienste schieben lassen.
Wo sollen aber die Frauen die Männer her nehmen, die Kinder wollen? Es
gibt ja anscheinend auch genug Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch.
Pech gehabt! Hätten sie sich mehr anstrengen sollen, haben ja 22 Jahre Zeit gehabt. Mit ner Femieinstellung kommt man da natürlich nicht weiter, ist klar und auch diese haben sie ja selbst zu verantworten.
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- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Christian,
14.11.2006, 07:45
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Zeitgenosse,
14.11.2006, 09:48
- Korrektur - Zeitgenosse, 14.11.2006, 09:50
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Wattebausch, 14.11.2006, 10:27
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Conny,
14.11.2006, 13:13
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? -
Wattebausch,
14.11.2006, 15:11
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Conny,
14.11.2006, 15:47
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Nikios, 15.11.2006, 15:51
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Conny,
14.11.2006, 15:47
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Nikios, 15.11.2006, 15:46
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Wattebausch,
14.11.2006, 15:11
- Darf man ein Recht mit einer Pflicht vergleichen? - Ekki, 14.11.2006, 11:15
- Re: - Dirk, 14.11.2006, 17:24
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Zeitgenosse,
14.11.2006, 09:48