Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schon mal was von Vertuschungsmorden gehört?

Dampflok, Saturday, 02.01.2010, 03:02 (vor 5842 Tagen) @ Benni

Vergewaltigung darf nicht höher als schwere Körperverletzung bestraft
werden. Von Mord ganz zu schweigen. Ist auch eine Frage der Logik. Sonst
wird der Täter eben im Zweifelsfall das Licht ausknipsen und das Opfer
vergraben.

Das ist denen doch egal: Die interessieren sich in Wahrheit nicht im geringsten für das Opfer. Die wollen doch nur über die geäußerte, vorgebliche Besorgnis ihre unterschwelligen Haßphantasien ausleben. Das war schon im Mittelalter so, wo irgendein Mensch für eine vermeintlich oder tatsächlich schlimme Tat so gestraft wurde, daß sich der Mob daran ergötzen konnte. Also im Grunde umso "besser" wenn ein weiteres Opfer stirbt (solange man nicht selber betroffen ist), dann kann umso lauter über den Täter gehetzt werden und dem Pöbel ist weniger langweilig.


Nach der Logik dieser Fanatiker, die Sexualtaten über alles andere stellen (an welchen Phobien oder Störungen mögen die wohl leiden...) , müßte es beispielsweise dem Polizisten Nivel ja blendend gehen: man erinnert sich, er wurde von Fußballhooligans so brutal geschlagen, daß er als lebenslanger Pflegefall seit Jahren nur noch lallen kann, nicht mehr alleine auf Toilette gehen kann...

- aber Hauptsache er wurde nicht vergewaltigt!

Deshalb sind diese Täter alle wieder frei, während ein Vergewaltiger heute damit rechnen muß, im Gefängnis sterben zu müssen, der Willkür der Psychologen ausgeliefert ohne rechtliche Grundlage. Genau das wurde kürzlich vom EU-Menschengerichtshof geurteilt, die deutsche Praxis ist menschenrechtswidrig.


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