Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Ekki, Friday, 01.01.2010, 19:15 (vor 5843 Tagen) @ Goofos

Hallo Goofos!

Der Richter sah das wohl anders: "Sie habe nur "um der Lust willen"
gehandelt."

Aber abgesehen davon, ist doch eigentlich die spannende Frage wie es
aussähe wenn ein Mann ein 13 jähriges Mädchen "in die Liebe einführt"?.
Genauso wie eine Frau ein Mädchen oder ein Mann einen Jungen "glücklich
macht".

Ich hatte ja schon gesagt, daß man bei einem Mädchen vorsichtiger sein müsse wg Schwangerschaft.

Bei aller Freizügigkeit:

Teenie-Mütter sind nicht das, was ich anstrebe.

Insofern wäre es qualitativ nicht dasselbe, wenn ein Mann ein 13-jähriges Mädchen "in die Liebe einführt" und sie dabei penetriert (das ist der wesentliche Unterschied)[/u].

Oder sollte es etwa nur eine
Milderung für Frauen die Jungs verführen geben?

Hierbei sollte es m.E. 3 Kriterien geben:

1.) Eine Altersgrenze für Mädchen - 16 Jahre für GV ist in Ordnung, für sexuelle Handlungen ohne Penetration kämen m.E. 14, allenfalls 12 Jahre in Betracht. Denn daß eines klar ist: Beim Gedanken an das Herumfummeln an nicht geschlechtsreifen Kindern, deren Sexualität noch nicht erwacht ist, wird auch mir übel.

2.) Absolute Freiwilligkeit auf beiden Seiten - bei Spuren von Gewalteinwirkung muß bestraft werden.[/u] Wer jetzt sagt, es habe ja erwiesenermaßen Fälle gegeben, in denen die Freiwilligkeit wahrheitswidrig bestritten oder gleich der ganze Sexualkontakt erfunden wurde, dem entgegne ich, daß solche Dinge überhaupt nur in einem gesellschaftlichen Klima geschehen, in dem Sexualität mit soviel (unnötigen) Tabus und Verklemmtheiten behaftet ist wie im christlichen und islamischen Kulturkreis. Wo es keine Tabus gibt (außer dem Schutz von Kindern und der Verhinderung unerwünschter Schwangerschaften), da könnte man sicher sein, daß eine Anschuldigung wegen sexueller Gewalt der Wahrheit entspräche - denn alles andere könnte ja unbesorgt genossen werden.

3.) Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs mit Mädchen unter 16 Jahren - ja, hier sollte ein Unterschied gemacht werden:[/u] Die bloße Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft - geschweige denn der Eintritt derselben - ist für Mädchen ungeheuer belastend und folgenreich. Wenn ich darüber nachdenken, könnte man die Altersgrenze sogar noch weiter anheben - denn auch für ein Mädchen im Alter von 16 Jahren wäre eine Schwangerschaft ein Schockerlebnis, selbst, wenn sie abtreiben sollte.
Vielleicht sollten Jungens nicht von Altersgenossinnen in die Liebe eingeführt werden, sondern von erwachsenen, erfahrenen Frauen.

Ein anderer Unsinn liegt meiner Meinung nach auch in den Gender-Studies.
Denn völlig überzeugt von den Gender-Studies sollte man auch ganz einfach
sagen, dass das überhaupt Quatsch ist. Die Straftat Verführung von
Minderjährigen ist nur eine patriarchale Wertvorstellung/-erziehung.

Das verstehe ich jetzt nicht. Plädierst Du für die völlige Aufhebung der Strafbarkeit der Verführung Minderjähriger?

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum