Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Neuzugang in der "Galerie der Schande"

Goofos @, Friday, 01.01.2010, 20:34 (vor 5843 Tagen) @ Ekki

Im Grunde genommen machst du den Unterschied einmal weil Mädchen schwanger werden könnten und einmal weil ein männlicher Täter penetriert. Was dann bedeutet, dass die Straftat ungleich behandelt wird, je nachdem wer Verführer und Verführter ist. Wodurch die gleiche Straftat bei Jungs jedoch milder bewertet wird und männliche Verführer härter bewertet würden. Zumal noch eigentlich Punkt 4 wäre, dass wenn eine Frau ein Mädchen verführt im Prinzip nichts passiert ist. Die "Einführung in die lesbische Liebe" wäre also vollkommen in Ordnung.

Aus männerrechtlicher Perspektive muss ich sagen, dass das nicht ganz OK ist :>

Beim ersten Unterschied würde ich mal behaupten, dass die "Pflicht" zum Verhüten so oder so beim Verführer liegt, egal ob Mann oder Frau. Einen zweiten Unterschied sehe ich ehrlich gesagt nicht. Denn ich denke eine Frau "penetriert" in dem Sinne genauso. Da kann ich auch die Empörung, "Sie habe nur "um der Lust willen" gehandelt.", des Richters nicht ganz nachvollziehen und müsste eigentlich gleich fragen ob's anders dann OK gewesen wäre?

Das verstehe ich jetzt nicht. Plädierst Du für die völlige Aufhebung der
Strafbarkeit der Verführung Minderjähriger?

Nö, ich bin ja nicht von den Gender-Studies überzeugt.


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