Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Manndat - was wir wollen

hquer, Wednesday, 25.10.2006, 15:32 (vor 6982 Tagen)

MANNdat versteht sich als unabhängige, überparteiliche Interessenvertretung für männliche Bürger. Wir wollen die Bürgerrechte von Jungen und Männern stärken, bestehende Benachteiligungen bekannt machen und dazu beitragen, sie zu überwinden.
In der folgenden Übersicht zeigen wir auf, wo Männer überall zu kurz kommen, wo sie ungerecht behandelt und benachteiligt werden. Daraus leiten wir konkrete Forderungen an die politisch Verantwortlichen ab. Denn ohne die Stärkung der Rechte von Männern und Jungen kann es keine wirkliche Gleichberechtigung geben.

1. Weit mehr Männer als Frauen erkranken oder sterben an den gesundheitlichen Folgen ihrer Berufstätigkeit: 24 von 25 "Todesberufen" sind Männerjobs. (Quelle: Gisela Getty und Julia Winkelmann: Future Sex, Düsseldorf/München 1996, S. 121). Wir fordern bessere Arbeitsbedingungen für Männer in risikoreichen Berufen.

2. Die Politik richtet das deutsche Gesundheitssystem seit langem auf Frauen aus. Angesichts der um etwa sechs Jahre niedrigeren Lebenserwartung von Männern ist das eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. Wir fordern statt dessen:
- Die Erstellung eines Männergesundheitsberichts und einer Männergesundheitsdatenbank analog zu den bereits bestehenden Einrichtungen dieser Art für Frauen.
- Verstärkte Aufklärung über Männergesundheit und mehr Anreize für Männer, an Krebsvorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.
- Die medizinische Forschung muss sich stärker um den Mann, seinen Körper und seine Gesundheit kümmern. Bisher lag der Fokus vor allem auf der Frauengesundheit, so dass der Wissensstand der Medizin über den männlichen Körper vollkommen unzureichend ist. (Siegfried Meryn/Markus Metka/Georg Kindel: Der Mann 2000. Die Hormon-Revolution, Wien 1999, S. 24)
- Gleichberechtigung in der Krebsvorsorge: Bei der Hautkrebsfrüherkennung ist die Ungleichbehandlung von Männern aufzuheben (derzeit bekommen Frauen diese Vorsorgemaßnahme ab 30 Jahren bezahlt, Männer erst ab 45).
- Eine bessere Prostatakrebsvorsorge: Aufnahme der PSA-Wert und Blutbestimmung sowie der transrektalen Ultraschalluntersuchung in die gesetzliche Prostatakrebs-Früherkennung.
- Bessere Aufklärung über Hodenkrebs: Viele Männer erkranken an Hodenkrebs in einem Alter, in dem die gesetzliche Krebsfrüherkennung noch nicht greift. Wir fordern deshalb eine gesetzlich vorgeschriebene Information an alle junge Männer ab 18 Jahren, die diese über die Gefahr und die Möglichkeit der Selbstdiagnose aufklären.
- Depressionen müssen bei Männern stärker erforscht und besser behandelt werden. Diese Krankheit wird bei Männern häufig nicht als solche erkannt oder sie wird ignoriert http://www.aerztewoche.at/viewArticleDetails.do?articleId=15, obwohl beispielsweise knapp dreimal so viele Männer wie Frauen Selbstmord begehen http://focus.msn.de/panorama/welt/statistik_nid_34635.html.

3. Nicht nur bei Suiziden, sondern auch bei Obdachlosen (ca. 90 Prozent Männeranteil bei den völlig Wohnungslosen; http://www.wohnungsnotfallhilfe.nrw.de/de/das_thema/frauen.html und Suchtkranken stellen Männer die Mehrzahl der Betroffenen. Trotzdem gibt es gezielte Hilfsangebote und Beratungsstellen von Bund, Ländern, Gemeinden, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden in erster Linie für Frauen. Ähnliches gilt für Angebote wie Ernährungsberatung, Selbstbehauptungskurse und Migrantenförderung. Wir fordern, dass auch für Männer in sozialen Notlagen verstärkt vergleichbare Hilfsangebote bereitgestellt werden, die auf ihre speziellen Probleme zugeschnitten sind.

4. Weit häufiger als Frauen werden Männer zum Opfer von Gewalttaten (im öffentlichen Raum stellen sie rund 2/3 aller Opfer; http://www.bka.de/pks/pks2005/p_2_1_5.pdf. Doch während Frauen z.B. durch Frauentaxis, Frauenparkplätze und Selbstverteidigungstrainings geschützt werden, gibt es entsprechende Einrichtungen für Männer nicht. Wir fordern, dass derartige Schutzmaßnahmen geschlechtsunabhängig angeboten werden.

5. In §44 SGB IX wird ausschließlich weiblichen behinderten Gewaltopfern ein Selbstbehauptungskurs als gesetzliche Sozialleistung bezahlt, männlichen behinderten Gewaltopfern nicht. Wir fordern die Gleichberechtigung weiblicher und männlicher behinderter Gewaltopfer.

6. Obwohl inzwischen sogar das Bundes-Familienministerium anerkannt hat, dass bei häuslicher Gewalt Frauen die Hälfte der Täter stellen, verbreiten Politik und viele Medien weiterhin nahezu ausschließlich die Legende von der Frau als Opfer des gewalttätigen Mannes. Damit wird die Hemmschwelle für männliche Opfer, häusliche Gewalt anzuzeigen, kontinuierlich erhöht. Auf Grund dieses öffentlichen Bildes werden Männer als Opfer häuslicher Gewalt weit seltener ernst genommen als Frauen - auch bei der Polizei und Justiz. Wir fordern, dass Hilfsangebote für männliche Betroffene ebenso gefördert werden wie solche für Frauen. Gewalt von Frauen in der Familie darf nicht länger ein Tabu sein.

7. Sexueller Missbrauch von Jungen durch Frauen ist ebenfalls immer noch ein Tabuthema. Unsere Forderung: verstärkte Aufklärung über diese Art Missbrauch und die Einrichtung und Unterstützung von Organisationen, die von Frauen missbrauchte Jungen betreuen.

8. Internationale Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass Frauen vor Gericht für das gleiche Delikt seltener verurteilt und milder bestraft werden als Männer (vgl. Martin van Creveld: Das bevorzugte Geschlecht, München 2003, S. 229ff.). Wir fordern eine vorurteilsfreie Überprüfung der Verhältnisse in Deutschland und die Durchsetzung einer geschlechtsunabhängigen Rechtsprechung.

9. Ein Problem stellen Falschbezichtigungen gegen Männer wegen Vergehen wie z.B. sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und häuslicher Gewalt dar. Sie können die Betroffenen extrem belasten, ja zugrunde richten (vgl. Arne Hoffmann: Sind Frauen bessere Menschen?, Berlin 2001, S. 347 ff.). Wir fordern daher, dass solche Falschbezichtigungen konsequent juristisch verfolgt und bestraft werden, damit eine Abschreckung gewährleistet ist. Da im persönlichen Nahbereich häufig eine große Hemmschwelle für eine Strafanzeige gegen die Falschbezichtigerin besteht, fordern wir des Weiteren die Verfolgung dieser Straftaten von Amts wegen.

10. Frauen dürfen zur Bundeswehr, Männer müssen dorthin. Das ist mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung nicht zu vereinbaren. Wir fordern: Zur Herstellung wirklicher Gerechtigkeit muss die Wehrpflicht abgeschafft werden oder für beide Geschlechter gelten.

11. Auch innerhalb der Armee müssen Männer den Frauen gleichgestellt sein. Das ist bislang noch nicht der Fall. So darf die sexuelle Würde der Soldatinnen nicht verletzt werden. Entsprechende Bestimmungen zum Schutz von Männern gibt es nicht. Wir fordern: Auch hier muss der Gesetzgeber für Gleichbehandlung sorgen.

12. Wegen der geringeren Lebenserwartung von Männern müssen sie bei gleichen Auszahlungen monatlich weniger in die private Altersvorsorge investieren. Da das auf einer versicherungsmathematisch begründbaren Risikoabschätzung beruht, ist es auch nach dem Antidiskriminierungsgesetz erlaubt. Im Gegensatz dazu werden bei der privaten Riestervorsorge Unisextarife vorgeschrieben. Wir fordern die Wiedereinführung der geschlechtsbezogenen Tarife, da Männern nicht zugemutet werden kann, mit ihren Beiträgen den längeren Rentenbezug von Frauen, die mit ihnen in keinerlei Beziehung stehen, zu subventionieren.

13. Die bei der Riesterförderung gezahlten Kinderzuschläge werden grundsätzlich der Mutter überschrieben. Der Vater kann die ihm zustehende Hälfte nur erhalten, wenn seine Frau schriftlich ihr Einverständnis erteilt - das sie einmal jährlich einseitig und ohne Angaben einer Begründung widerrufen kann. Wir fordern, dass zukünftig die Kinderzuschläge automatisch hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden, und zwar unabhängig von der Art der gewählten Lebensform. Eine freiwillige Überschreibung der anteiligen Zuschläge von einem Partner auf den anderen ist dadurch unbenommen.

14. An den Unisextarifen der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf Grund der langen Beitragszeiten nicht zu rütteln. Die kürzere Lebensdauer der Männer führt jedoch bei Jahrgängen ab 1970 zu einer negativen, also grundgesetzwidrigen Verzinsung. Deshalb fordern wir, das Renteneintrittsalter der Männer um die gegenüber Frauen geringere Lebenserwartung zu senken. Dieser frühere Renteneintritt würde dann in dem Maße abgeschmolzen, in dem sich die Lebenserwartungen von Männern und Frauen angleichen.

15. Paragraf 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes legt fest, dass Frauen bevorzugt eingestellt und befördert werden dürfen, wenn sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Eine entsprechende Quotenregelung für Männer gibt es nicht. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-407/98 Abrahamsson und Anderson) ist sogar der Passus "... von gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) ..." nicht länger mit dem EU-Recht vereinbar. Eine Frau hat auch dann eine Chance, den gewünschten Job zu bekommen, wenn sie schlechter qualifiziert ist als ein männlicher Mitbewerber, solange dieser Unterschied nicht so groß ist, dass er gegen das Erfordernis der Sachgerechtigkeit bei der Einstellung verstößt. Wir fordern: Diese Ungerechtigkeit muss sowohl auf europäischer Ebene als auch in Deutschland beseitigt werden. Chancengleichheit heißt gleiche Startbedingungen, nicht gleicher Zieleinlauf!

16. Selbst in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen bereits massiv überrepräsentiert sind, verlangt das Gesetz nach wie vor die vorrangige Einstellung von Frauen. Diese Regelung entbehrt mittlerweile jeglicher Grundlage. Deshalb fordern wir, dass ab einem Frauenanteil von 50% jegliche Frauenförderung eingestellt wird. Statt dessen sollte überall dort, wo Frauen überwiegen, eine gezielte Einstellung von Männern gefördert werden.

17. In der Bundesverwaltung und in verschiedenen Bundesländern haben Männer für die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten weder das aktive noch das passive Wahlrecht, obwohl diese Beauftragten für beide Geschlechter zuständig sind. Wir fordern die volle Wiederherstellung des Wahlrechts für Männer. Schluss mit dem geschlechtsbedingten Berufsverbot!

18. Im Jahr 2005 lagen die absoluten Arbeitslosenzahlen bei den Männern im Jahresdurchschnitt um etwa 16% höher als bei den Frauen http://www.sozialpolitik-aktuell.de/datensammlung/4/tab/tabIV22.pdf. Die Arbeitslosenquote der Männer betrug 13,4 Prozent, die der Frauen 12,7 Prozent http://www.sozialpolitik-aktuell.de/datensammlung/4/tab/tabIV19.pdf. In der Altersgruppe bis 25 Jahren waren Männer im Jahr 2005 sogar um 40% häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen. Die Arbeitslosenquote in Deutschland ist von 1992 bis 2005 bei Männern um 85 Prozent, bei Frauen um 44 Prozent gestiegen http://www.sozialpolitik-aktuell.de/datensammlung/4/tab/tabIV22.pdf. Wir fordern eine Arbeitsmarktpolitik, die dieses Ungleichgewicht bekämpft, u.a. durch Maßnahmen zur verstärkten Integration von Männern in Dienstleistungs-, Sozial- und Erziehungsberufe.

19. An Mädchen-Zukunftstagen ("Girl's Days") bekommen Mädchen die Chance, geschlechteruntypische Berufe kennen zu lernen. Jungen wird diese Chance weitgehend und vorsätzlich vorenthalten, obwohl das "Forum Bildung" die gleiche Teilhabe von Mädchen und Jungen an Maßnahmen zur Erweiterung des Berufswahlspektrums auf geschlechtsuntypische Berufe schon kurz nach dem PISA-Schock empfohlen hat. Das vorhandene Ungleichgewicht zu Lasten der Jungen und Männer muss beseitigt werden. Unsere Forderung: flächendeckend Zukunftstage auch für Jungen!

20. Jungen weisen schlechtere Schulleistungen auf und stellen auf Haupt- und Sonderschulen die Mehrheit, auf Gymnasien die Minderheit der Schüler. Als eine der Ursachen gilt der geringe Männeranteil bei erzieherischen und Lernberufen. Wir fordern daher eine verstärkte Männerförderung in diesen Berufsfeldern, damit Jungen in Kindergarten und Schule mehr männliche Bezugspersonen haben. Außerdem bedarf es einer deutlich stärkeren Berücksichtigung der Eigenarten von Jungen in Unterricht und Erziehung. Auch die erschreckenden Zuwachsraten von psychologisch auffälligem Verhalten treffen weit überproportional Jungen, was entsprechend eingeordnet und bewältigt werden sollte.
Darüber hinaus weisen Jungen laut PISA-Studie eklatante Defizite in der Lesekompetenz auf; weit höher als die Defizite der Mädchen in den Bereichen Mathematik und Naturwissenschaften http://pisa.ipn.uni-kiel.de/Kurzfassung_PISA_2003.pdf. Trotzdem werden nur Initiativen in Richtung mädchenorientiertes Lernen für Mathematik/Naturwissenschaften unternommen. Ein eigenes Kompetenzzentrum soll die Integration von Mädchen und Frauen in naturwissenschaftliche Bereiche forcieren. Etwas Ähnliches für die Probleme der Jungs gibt es nicht einmal ansatzweise, wäre aber überaus notwendig. Wir fordern eine gezielte jungenspezifische Förderung im Bereich Lesekompetenz.

21. Auch die speziellen Probleme ausländischer Jungen werden von der Politik zu häufig ignoriert. So stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2004 eine Studie über die Situation der Migrationskinder in Deutschland vor, die sich ausschließlich mit der Situation der weiblichen Jugendlichen beschäftigte. Angesichts der Gefahren von Kriminalität, Drogen und Islamismus fordern wir, dass die Politik ihre Einseitigkeit in Bezug auf ausländische Jugendliche aufgibt.

22. Wenn über Zwangsheiraten und Ehrenmorde unter den in Deutschland lebenden Türken berichtet wird, ist fast immer nur von weiblichen Opfern die Rede. Dass auch türkische Männer gegen ihren Willen von ihren Familien verheiratet werden, findet so gut wie nie Erwähnung. Ebenso die Tatsache, dass ein Drittel der Opfer von Ehrenmorden in Deutschland Männer sind http://www.igfm.de/?id=577, in der Türkei sogar zwei Drittel; http://www.dradio.de/nachrichten/200603031700/6). Hier fordern wir einer objektivere Berichterstattung von Politik und Medien.

23. Die Rechte der Väter müssen wesentlich gestärkt werden. In Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz wird die Diskriminierung der Vater-Kind-Beziehung festgeschrieben, indem ausschließlich Mutter und Kind unter besonderen Schutz und Fürsorge des Staates gestellt werden, Vater und Kind nicht. Diese verfassungsmäßig festgeschriebene Benachteiligung führt zur Sorge- und Umgangsrechtsdiskriminierung von Vätern im Trennungs- bzw. Schreidungsfall. Eines der Grundprobleme hierbei ist, dass viele Väter für ihre Kinder zwar Unterhalt zahlen müssen, die Mütter aber praktisch ungestraft den Kontakt zwischen Vater und Kindern sabotieren können. Wir fordern: Müttern, die dem Vater hartnäckig und entgegen gerichtlich festgestellten Reglungen den Kontakt zum Kind verwehren, muss umgehend das Sorgerecht entzogen werden. Ziel sollte es sein, dass Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich bei beiden Eltern liegen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Die gemeinsame Verantwortungsgemeinschaft für das gezeugte Leben darf nicht einseitig zerstört werden.

24. In diesem Zusammenhang ist auch der Paragraph 1626a aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu streichen. Er stellt eine Benachteiligung nichtehelicher Väter dar, indem er ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder nur dann zugesteht, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Auch gerichtlich können diese Männer eine Übertragung des Sorgerechts nicht durchsetzen. Insofern sind sie nur Väter von Mutters Gnaden und können bei Konflikten leicht ausgegrenzt werden. Unterhalt für das Kind zahlen müssen sie allerdings davon unabhängig und im vollen Umfang, was die Angelegenheit besonders grotesk macht. Unsere Forderung: Mit Anerkennung der Vaterschaft soll das gemeinsame Sorgerecht gelten, solange keine Kindeswohlgefährdung nach § 1666a BGB vorliegt.

25. Das Bundes-Justizministerium plant, Vaterschaftstests zukünftig von der Zustimmung der potenziellen Täterin (Straftat gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie gemäß § 263 StGB: Betrug) abhängig zu machen. Nicht nur die Deckung von Straftaten ist bedenklich. Bei 10 bis 15% Kuckuckskindern wächst auch die Gefahr von juristisch relevantem Inzest, da gerade dort, wo häufig Kuckuckskinder entstehen (Nachbarschaft, Bekanntschaft, Arbeitsumfeld), nicht selten die Kinder auch ihre Partner wählen. Wir fordern deshalb einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die standesamtliche Eintragung.

26. Einer Studie des Bundesfrauenministeriums zufolge leiden auch Väter unter der Doppelbelastung von Beruf und Familie vgl. http://www.wams.de/data/2006/03/05/855297.html. Diese Tatsache wird in der Öffentlichkeit bisher weitgehend ignoriert. Nicht zutreffend ist außerdem die häufig zu hörende Aussage, Männer seien generell Haushaltsmuffel und müssten von den Frauen verstärkt dazu gebracht werden, sich an der Hausarbeit zu beteiligen. Da Männer häufiger als Frauen berufstätig sind und auch längere Arbeitszeiten haben, ist es zunächst völlig natürlich, dass sie weniger Zeit für Hausarbeit aufwenden (können) als Frauen. Eine weitere Verzerrung tritt hinzu, weil eine einfache Addition von Beruf und Hausarbeit (also Kochen, Bügeln, Putzen etc.) bei beiden Geschlechtern insofern irreführend ist, als viele überwiegend von Männern erledigte Tätigkeiten (Autowäsche, Reparaturen, Renovierungsarbeiten, Gartenpflege etc.) dabei außen vor bleiben vgl. http://manndat.abplesk01.de/?id=46. Unsere Forderung: Wer die Doppelbelastung von Frauen also etwa im Rahmen von Gender-Mainstreaming-Ansätzen bekämpfen will, muss fairerweise dasselbe auch bei Männern tun.

27. Die sexistische Herabwürdigung von Männern in unseren Medien muss ebenso sozial geächtet werden wie die Herabwürdigung von Frauen. Es gibt keinen Grund, die Diffamierung von Männern als einen Akt politischer Befreiung zu preisen. Hier geht es selbstverständlich nicht um Zensur, sondern darum, dass gegen entsprechende Slogans ("Männer sind Schweine"; "Nur ein toter Mann ist ein guter Mann" und viele andere mehr) nachdrücklich Einspruch erhoben und eine Gegenposition eingenommen wird. Wir fordern: Diskriminierungen von Männern müssen in den Medien genauso thematisiert werden wie Diskriminierungen von Frauen.

28. Im akademischen Bereich ist es dringend notwendig, die sogenannten Gender Studies nicht länger automatisch nur unter feministischer Perspektive durchzuführen. Wir fordern, einen neutralen Blickwinkel einzunehmen und Frauen- und Männerperspektiven gleichermaßen zu berücksichtigen.

29. Es gibt in der Bundesrepublik ein Bundesministerium und neun Länderministerien, in deren Bezeichnungen das Wort "Frauen" vorkommt, aber kein einziges Ministerium, das in seinem Namen Männer aufführt oder sich dafür zuständig fühlt http://manndat.abplesk01.de/?id=32. Die meisten Sozialministerien listen nur Frauenpolitik auf ihren Homepages als Politikschwerpunkt auf; kein einziges definiert Männerpolitik als eigenen Politikbereich. Auf kommunaler Ebene sind Gleichstellungsbeauftragte - bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt - zwar auf dem Papier für die Gleichstellung beider Geschlechter zuständig, kümmern sich jedoch faktisch nur um Frauenangelegenheiten. Hier bedarf es eines grundlegenden Wandels in der Politik. Daher fordern wir, dass Geschlechterpolitik nicht länger nur als Frauenpolitik verstanden werden darf, sondern muss genauso die Situation und Probleme der Männer ins Blickfeld nehmen muss. Die Posten der Gleichstellungsbeauftragten müssen paritätisch besetzt oder ganz gestrichen werden.

30. Während viele Initiativen gegen Beschneidungen und Genitalverstümmelungen bei Frauen kämpfen, werden bei internationalen Kampagnen gegen Beschneidung männliche Opfer außer acht gelassen. Tatsächlich findet die rituelle Beschneidung von Jungen überall dort statt, wo auch Mädchen beschnitten werden. In Ländern der Dritten Welt werden solche Verstümmelungen auch um nichts weniger brutal vorgenommen als bei Mädchen, und die entstandenen Schädigungen sind gleichermaßen ernst zunehmen. Wir fordern: Hier muss ein Umdenken erfolgen. Die männlichen Opfer dieses brutalen und überflüssigen Brauchs sind nicht weniger wert als die weiblichen. Beschneidungen aus rituellen Gründen gehören abgeschafft


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