Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Beteiligung an Unterkunfts- und Heizkosten von Hartz IV.-Empfängern

Christine ⌂, Wednesday, 25.11.2009, 20:04 (vor 5879 Tagen) @ guest

Regierung will Beteiligung an Unterkunfts- und Heizkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern anpassen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf - 23.11.2009
Berlin: (hib/ELA/HAU) Die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern soll nach dem Willen der Bundesregierung für das Jahr 2010 angepasst werden. Laut einem Gesetzentwurf (17/41) würde der Bund im kommenden Jahr für Baden-Württemberg 27 Prozent, für Rheinland-Pfalz 33 Prozent und für die übrigen Bundesländer 23 Prozent der Kosten übernehmen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Beteiligung des Bundes in Höhe von 23,6 Prozent. Die Anpassung gewährleiste, "dass die Kommunen entsprechend Paragraf 46 Absatz 5 SGB II um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden", heißt es in dem Entwurf.

Der Bundesrat äußerte sich in einer Stellungnahme kritisch zu dem Gesetzentwurf und fordert Änderungen der Berechnungsformel. Hauptkritikpunkt der Länder: Die bisher maßgebliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stehe in keinem direkt proportionalen Verhältnis zur Entwicklung der Ausgaben der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Die vorgesehene Bundesbeteiligung "ist nicht auskömmlich, um eine ausreichende Entlastung der Kommunen zu erreichen", heißt es in der Begründung.

Die Bundesregierung lehnt eine Änderung der Berechnungsformel ab. "Würde die Forderung des Bundesrates umgesetzt, die Bundesbeteiligung gemäß der Ausgabenentwicklung anzupassen, hätte der Bund steigende Ausgaben für Unterkunft und Heizung unabhängig von deren Ursachen zu tragen", heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2009_11/2009_277/01.html

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