Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut

plupp, Saturday, 09.02.2002, 06:45 (vor 8703 Tagen) @ Xanthippe

Als Antwort auf: Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut von Xanthippe am 08. Februar 2002 18:00:31:

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte mensch glatt darüber lachen. Schau Dich doch mal im www nach Outdoorpics um. Wenn sieht mensch denn da leicht bekleidet durch Fußgängerzonen flanieren um sich ablichten zu lassen? Die Männer dürften dabei eher hinter der Kamera stehen. Ich für meinen Teil würde diesen § generell abschaffen und nackelige Männeckens find ich viel leckerer :-))))

naja, ne nackte kann ja auch ganz lecker sein, aber nackig rumlaufen ist ja noch kein exhibitionismus. maximal erregung öffentlichen ärgernisses. exhibitionismus ist zum beispiel nen strip auf offener strasse oder wenn frau an sich rumfummelt, jemanden vielleicht sogar gezielt damit bedrängt (aggressiver exhibitionismus). hinzu kommt, dass exhibitionismus oft auch ausdruck einer krankheit ist. krankheiten zu bestrafen find ich blödsinn, aber wenn dann nicht so einseitig.

also wenn du mal nen nackten mann in aller öffentlichkeit sehen willst, dann komm mal nach frankfurt. da ist einer, der hat gerichtlich durchgesetzt, dass er das darf. (übrigens auch im winter, was ich bei den temperaturen hier manchmal recht erstaunlich finde)

öffentlich nackig ausziehen dürfte er sich aber auch nicht. er muss schon nackig aus der wohnung rausgekommen sein.

X.
****Die größte Umweltverschmutzung entsteht durch negative Gedanken****

*gg* guter spruch

<))°>


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