Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut

plupp, Friday, 08.02.2002, 19:56 (vor 8704 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Exhibitionistenparagraf von Peter am 31. Januar 2002 18:37:43:

Hallo Ferdi,
du schreibst:

Dasselbe gilt IMHO auch fuer den Exhibitionistenparagraf, der hat auch fuer alle zu gelten, daher ist der auch illegal.

Können nur Männer Exhibitionisten sein nach dem Gesetz? Das war mir neu. Ist das wirklich so? Mir fehlen die Worte ...
Gruß,
Peter

[link=http://dejure.org/gesetze/StGB/183.html" target="dejure]§ 183 StGB - Exhibitionistische Handlungen[/link]

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

gruss
plupp


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