Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Das Grundgesetz ist verfassungswidrig

Norbert, Monday, 04.02.2002, 22:56 (vor 8708 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Das Grundgesetz ist verfassungswidrig von Ferdi am 04. Februar 2002 13:02:11:

Hi,
Art. 3 und Art. 12 sind also demnach beide Bestandteil der Verfassung, nur, sie widersprechen sich. Die Anhänger des 12 sagen, er hat Vorrang vor Art. 3, die anderen sagen, nein, Art 3 geht vor Art 12. Schizophren das ganze! Ja, wat denn nu?
Gruss,
Ferdi

Hi Ferdi
Eine Verfassung kann schon einmal in sich unlogisch sein.
Das Grundgesetz macht da keine Ausnahme.
M.E. ist die Frage aber nicht die, ob es verfassungsgemäß ist, sondern die Frage nach den Menschenrechten.

Es gibt bei den Menschenrechten eben keine Pflicht sich als Soldat auszubilden zu lassen. Es ist eine Pflicht, die sich aus der damaligen Zeit erklären läßt. Der kalte Krieg läßt grüßen.

Artikel 12 GG ist somit ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
Nur sind diese nicht so leicht einzuklagen.
Ob da die europäischen Gesetze helfen ist eher fraglich, da auch hier die Vorstellungen aus dem kalten Krieg vorhanden sind.

Gruß
Norbert


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