Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zwar ist der einäugige im Lande der Blinden König....

Günter Dantrimont, Thursday, 03.01.2002, 23:59 (vor 8740 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Aber mordmündig von Ferdi am 03. Januar 2002 18:34:26:

Ich finde, in solchen Fällen sollte die Strafmündigkeitsgrenze
herabgesetzt werden.

<ul>Jeder hat das Recht auf seine Meinung</ul>

Wer in der Lage ist, eine Stichwaffe zu stehlen

<ul>Angeblich hatte der getötete Junge selbst das Messer gestohlen</ul>

und damit jemanden umzubringen, der sollte auch in der Lage sein, die
Folgen seiner Tat zu bedenken.

<ul>Angesichts der vielen erwachsenen Täter, die wegen verminderter
Schuldfähigkeit straffrei ausgehen, sind diese Worte aber reichlich
streng gegenüber einer 12-jährigen, die angeblich von den älteren
in Sachen "Mutprobe" zu diesem - zugegeben - unverantwortlichen
Leichtsinn verführt worden ist.</ul>

Diese Forderung gilt für alle Geschlechter.

<ul>Immerhin</ul>

Darüber hinaus sind auch die Erziehungsberechtigten für die Folgen der
Straftat mitveranwortlich zu machen. Wer weiss, was diese dem Mädchen
alles beigebracht haben.

<ul>Eben: Wer weiß das schon. Ich jedenfalls weiß es nicht.</ul>

Vielleicht war dem Mädchen ein Tritt zwischen die Beine des Jungen nicht
aufregend genug, da hat sie einfach mal ausprobiert wie das ist, wenn man
jemanden niedersticht. Es ist ja bekannt, dass Mädchen erzählt wird, sie
sollten solche "Abwehrtechniken" mal an irgendwelchen Jungen ausprobieren.

<ul>Mir ist das nicht bekannt. Im übrigen war der Junge offenbar ihr Freund</ul>

Ich bin mal gespannt, was wir in den nächsten Tagen über das Motiv lesen
werden.

<ul>Ich ebenso. Wobei es um das Motiv für diesen bodenlosen Leichtsinn
geht. Von Mord ist mir jedenfalls nichts bekannt.

Apropos: Die Spielplatz-Rowdies, die meinen kleinen Sohn im Herbst mit
seinem Leben gefährdeten, weil sie allesamt wie die Idioten mit ihren
Fahrrädern dort rumrasten, obwohl dort radfahren generell verboten ist,
waren allesamt männliche Jugendliche.

Hätten die meinen kleinen womöglich totgefahren, wäre ich auch dafür, die
zu bestrafen, auch wenn sie noch keine 14 Jahre alt sind. Mir würde es
aber trotz meiner Trauer wohl kaum im Traum einfallen, die gleich wegen
'Mordes' zu bezichtigen, da ja offenbar keine Tötungsabsicht hinter ihrem
bodenlosen Leichtsinn steckte.

Wenn überhaupt, dann würde es sich allenfalls um Totschlag handeln - was
natürlich schon schlimm genug wäre.

Also bitte vorsicht mit dem Begriff 'Mord' - insbesondere im Betreff!
</ul>

Ist jedenfalls beruhigend, dass die Täterin wieder frei sein wird, auf ein
Neues!

<ul>Da wüßte ich noch ganz andere Täter, bei denen man den Kopf schütteln
kann, daß die wieder frei kommen. Insbesondere auch erwachsene Täter. Also
warum ausgerechnet bei 12-jährigen mit einer 'Strafrechtsreform' beginnen?
Warum beginnen wir nicht bei erwachsenen Wiederholungstätern?</ul>

In Mönchengladbach sollten Jungens kugel- und stichsichere Westen tragen.

<ul>Wenns ja nur ein regionales Problem wäre, wärs ja gut.
Ist aber leider nicht so.</ul>

Gruss,
Ferdi

Mfg. Günter Dantrimont


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