Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Aber mordmündig

Ferdi, Thursday, 03.01.2002, 20:34 (vor 8740 Tagen) @ Günter Dantrimont

Als Antwort auf: Der JUNGE war 15, das Mädchen 12, also ohnehin strafunmündig, so oder so. (n/t) von Günter Dantrimont am 03. Januar 2002 18:18:46:

Ich finde, in solchen Fällen sollte die Strafmündigkeitsgrenze herabgesetzt werden. Wer in der Lage ist, eine Stichwaffe zu stehlen und damit jemanden umzubringen, der sollte auch in der Lage sein, die Folgen seiner Tat zu bedenken. Diese Forderung gilt für alle Geschlechter.

Darüber hinaus sind auch die Erziehungsberechtigten für die Folgen der Straftat mitveranwortlich zu machen. Wer weiss, was diese dem Mädchen alles beigebracht haben. Vielleicht war dem Mädchen ein Tritt zwischen die Beine des Jungen nicht aufregend genug, da hat sie einfach mal ausprobiert wie das ist, wenn man jemanden niedersticht. Es ist ja bekannt, dass Mädchen erzählt wird, sie sollten solche "Abwehrtechniken" mal an irgendwelchen Jungen ausprobieren.

Ich bin mal gespannt, was wir in den nächsten Tagen über das Motiv lesen werden. Ist jedenfalls beruhigend, dass die Täterin wieder frei sein wird, auf ein Neues!

In Mönchengladbach sollten Jungens kugel- und stichsichere Westen tragen.

Gruss,
Ferdi


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