Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften
Als Antwort auf: Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 12:25:
Also: ist die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung nach der Empfängnisfeststellung das Papier wert, auf dem sie steht?
Ja. In etwa so wie ein Ehevertrag. Manche Frauen fühlen sich dadurch gebunden, auch wenn beides auszuhebeln ist. Beides macht die Dinge nicht gut, aber ein paar Prozent besser. Warum also nicht? Man sollte alles tun, was die eigene Lage verbessert. Wenn man sicher sein will, hilft wieder nur eines: Nicht heiraten. Keine Kinder zeugen.
Bzw., ist dieses gemeinsame Sorgerecht dem gemeinsamen Sorgerecht, welches aus einer Ehe, resultiert, ebenbürtig oder kann es leichter ausgehebelt werden?
Gemeinsames Sorgerecht durch Ehe = Gemeinsames Sorgerecht durch extra Beurkundung
Ach so, eine Sache gibt es da noch: Die Ehe hat ja nun auch noch den Vorteil der günstigeren Steuerklasse.
Das relativiert sich. Sobald auch nur die kleinste Sozialleistung bezogen wird, wird in einer Ehe immer erst der Partner für alles herangezogen und eingerechnet. Ohne Ehe trennt man sich eben formal oder lebte formal nie zusammen.
Wenn einer der Partner nicht arbeitet, kann auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften der Erwachsenen-Steuerfreibetrag beim Verdiener geltend gemacht werden.
Wenn man nun das Mehreinkommen gegenüber SK1 zurücklegt, kann man u.U. die Folgekosten einer gescheiterten Ehe bzw. eines ausgehebelten Ehevertrages besser abfangen.
Erklär mal deiner Frau, dass du für die Scheidung sparst...
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- Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
ViellechtFamiliengründer,
03.10.2005, 02:58
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften - Conny, 03.10.2005, 12:58
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
blendlampe,
03.10.2005, 14:04
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 15:25
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften - blendlampe, 04.10.2005, 02:06
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 15:25