Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften

VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 15:25 (vor 7370 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften von blendlampe am 03. Oktober 2005 11:04:

Hi blendlampe,

danke erstmal für die ausführlichen Fallbeispiele.

Angesichts der Sachlage stellen sich mir nun 2 Alternativen gegenüber: Heiraten mit Ehevertrag oder eheähnliche Gemeinschaft mit sofortiger gemeinsamer Sorgerechtsbeurkundung.

Ein Ehevertrag gestattet also keine Rechtssicherheit. Da stellt sich die Frage, ob das Kernstück der Alternative, nämlich die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung, Rechtssicherheit herstellen kann.

Also: ist die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung nach der Empfängnisfeststellung das Papier wert, auf dem sie steht? Bzw., ist dieses gemeinsame Sorgerecht dem gemeinsamen Sorgerecht, welches aus einer Ehe, resultiert, ebenbürtig oder kann es leichter ausgehebelt werden?

Diese Frage ist wichtig für die Entscheidungsfindung, welche Strategie für Väter das geringste Risiko birgt. Ach so, eine Sache gibt es da noch: Die Ehe hat ja nun auch noch den Vorteil der günstigeren Steuerklasse. Wenn man nun das Mehreinkommen gegenüber SK1 zurücklegt, kann man u.U. die Folgekosten einer gescheiterten Ehe bzw. eines ausgehebelten Ehevertrages besser abfangen.

Bei allem Unrecht, einen kleinen Lichtblick gibt es: Kinderlose Ex-Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind (nach Deiner Ausführung) definitiv nicht unterhaltspflichtig!

Gruß
Holger


gesamter Thread:

 

powered by my little forum