Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften
Als Antwort auf: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften von ViellechtFamiliengründer am 02. Oktober 2005 23:58:
Hallo,
ich finde euer Forum sehr interessant und habe unter anderem diesen Link von VAFK gefunden:http://vafk-schwaben.de/downloads/VorsichtEhe.pdf
Dort wird gesagt:
-auch bei eheähnlichen Gemeinschaften kann der Mann später Expartner-Unterhaltspflichtig sein -> Ich lebe mit meiner Freundin seit 3 1/2 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung. Nach welchen kriterien wird man da unterhaltspflichtig? Ab welcher Zeit des Zusammenlebens?
-Dort wird gesagt, Ehevertrag sei unwirksam. Ist es nicht richtig, daß man Exgatten-Unterhaltsansprüche durch EV ausschließen kann?
danke im voraus
hallo ViellechtFamiliengründer,
bist du dir sicher, daß du nach dem lesen von http://vafk-schwaben.de/downloads/VorsichtEhe.pdf wirklich noch deiner freundin eine familiengründung gönnen willst? ein vater ist doch heute in der modernen familie nur noch der samenspender und unterhaltssklave. die präsenz des vaters ist von der mutter doch nur noch geduldet, so lange sie ihr in den kram paßt.
soweit ich weiß ist ein vater der mutter gegenüber bis zum vollendeten 3. lebensjahr unterhaltspflichtig. ich habe auch mal gelesen, daß sich der unterhalt an die mutter am verdienstausfall orientieren soll, bin mir dabei allerdings unsicher. es soll auch etwas anstehen, daß ein vater genauso wie nach einer ehe unterhaltspflichtig wird.
freundliche grüße
Conny
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- Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
ViellechtFamiliengründer,
03.10.2005, 02:58
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften - Conny, 03.10.2005, 12:58
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
blendlampe,
03.10.2005, 14:04
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 15:25
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften - blendlampe, 04.10.2005, 02:06
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 15:25