Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften
Als Antwort auf: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften von ViellechtFamiliengründer am 02. Oktober 2005 23:58:
-auch bei eheähnlichen Gemeinschaften kann der Mann später Expartner-Unterhaltspflichtig sein
Nur, wenn Kinder entstehen. An den Kindern hängt der ganze Rattenschwanz an Ansprüchen, auch die Ansprüche der Ex selbst. Vermeide Kinder, dann bleibst du glücklich.
-Dort wird gesagt, Ehevertrag sei unwirksam. Ist es nicht richtig, daß man Exgatten-Unterhaltsansprüche durch EV ausschließen kann?
Bei Verheirateten lassen sich Unterhaltsansprüche durch einen Ehevertrag leichter begrenzen, aber nicht ausschliessen. Die Materie ist kompliziert und ändert sich immer wieder durch irgendwelche Gerichtsurteile. Es kann also sein, dass ein einwandfreier Ehevertrag irgendwann später doch noch für sittenwidrig erklärt wird. Verlass dich nicht darauf, dass ein Ehevertrag irgendwas hilft. Wenn du nicht verlieren willst, heirate nicht und zeuge keine Kinder. Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn es viel zu verteilen gibt, z.B. wenn einer der Ehepartner eine Firma hat die nicht durch eine Scheidung in den Abgrund gerissen werden soll.
Fragen dieser Art werden in Foren wie pappa.com oder der Väternewsgruppe im Usenet diskutiert.
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- Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
ViellechtFamiliengründer,
03.10.2005, 02:58
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften - Conny, 03.10.2005, 12:58
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
blendlampe,
03.10.2005, 14:04
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 15:25
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften - blendlampe, 04.10.2005, 02:06
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 15:25