Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften
Hallo,
ich finde euer Forum sehr interessant und habe unter anderem diesen Link von VAFK gefunden:http://vafk-schwaben.de/downloads/VorsichtEhe.pdf
Dort wird gesagt:
-auch bei eheähnlichen Gemeinschaften kann der Mann später Expartner-Unterhaltspflichtig sein -> Ich lebe mit meiner Freundin seit 3 1/2 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung. Nach welchen kriterien wird man da unterhaltspflichtig? Ab welcher Zeit des Zusammenlebens?
-Dort wird gesagt, Ehevertrag sei unwirksam. Ist es nicht richtig, daß man Exgatten-Unterhaltsansprüche durch EV ausschließen kann?
danke im voraus
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- Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
ViellechtFamiliengründer,
03.10.2005, 02:58
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften - Conny, 03.10.2005, 12:58
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
blendlampe,
03.10.2005, 14:04
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 15:25
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften - blendlampe, 04.10.2005, 02:06
- Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften -
VielleichtFamiliengründer,
03.10.2005, 15:25