Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften

ViellechtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 02:58 (vor 7370 Tagen)

Hallo,

ich finde euer Forum sehr interessant und habe unter anderem diesen Link von VAFK gefunden:http://vafk-schwaben.de/downloads/VorsichtEhe.pdf

Dort wird gesagt:

-auch bei eheähnlichen Gemeinschaften kann der Mann später Expartner-Unterhaltspflichtig sein -> Ich lebe mit meiner Freundin seit 3 1/2 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung. Nach welchen kriterien wird man da unterhaltspflichtig? Ab welcher Zeit des Zusammenlebens?

-Dort wird gesagt, Ehevertrag sei unwirksam. Ist es nicht richtig, daß man Exgatten-Unterhaltsansprüche durch EV ausschließen kann?

danke im voraus


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