Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses

Wodan, Wednesday, 13.07.2005, 14:32 (vor 7453 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Odin am 13. Juli 2005 00:32:49:

Wieso? Gegenseitigen Kindesunterhalt gibts ja nur dann, wenn der Vater das Kind nicht gleichwertig mitbetreuen darf oder will. Wenn er es nicht will, muss er seinen Anteil eben fianziell ausgleichen.

1) Was ist nun, wenn beide "plötzlich" wollen? Dann muß eine Entscheidung getroffen werden. Wer trifft diese?

Nun, auch wenn beide sich nicht einigen können, muß gelten: Für die Betreuung des Kindes sind beide Eltern gleichermaßen verantwortlich. Da dies unumstößliches Prinzip ist, wird bei Streitigkeit in der Regel hälftige Betreuung angeordnet. Dabei sind Auslagen ebenfalls hälftig zu tragen, so wird es ohnehin zu handhaben sein, wenn das Kind von beider Tische ißt.
Die meisten Kinder kommen mit dieser Lösung prima klar. Nur die meisten Muttis DANN nicht, wenn sie sonst bequem hätten kassieren können.
Fällt der finanzielle Anreiz weg, sind beide Seiten oft eher bereit, Lösungen in Interesse des Kindes zu finden.

Und genau aus diesem Grunde gibt es kaum etwas dem vielbesungenen "Kindeswohl" abträglicheres als das deutsche Unterhaltsrecht, das den Alleinerziehendenstatus begünstigt und zur Ausgrenzung des anderen Elternteils motiviert.

Schöne Grüße
Wodan


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