Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einspruch

Wodan, Tuesday, 12.07.2005, 21:24 (vor 7454 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Odin am 12. Juli 2005 14:51:44:

Das Ursprungsposting war ja von Nikos und da stand was drin von "Unterhalt an die Ex", also ging ich von Ehegattenunterhalt aus.

Und das ist eben ein irrtum. In Deutschland ist nun mal auch der Kindesunterhalt an die Ex zu überweisen. Diese ist keinerlei Rechenschaft über die Verwendung schuldig. Dies ist - wie ich finde - nicht tolerierbar.

Blendlampe hat als neue Idee die Vaterschaftsanerkennung eingebracht und das sehe ich zwiespältig:
Kindesunterhalt bei leiblichen und gewollten Kindern sollte keine Frage sein

Doch. Wenn meine Ex mir meine Kinder entzieht, zahle ich nicht. Basta. Auswanderung kommt in Frage. Wer immer brav zahlt, sorgt dafür, daß unser Unrechtssystem sich für die nächsten Jahrzehnte behaglich einrichtet.

Bei ungewollten Kindern, die man angehängt bekommt, sehe ich eine "Flucht" als rechtmäßig, wenn auch nicht wirkungsvoll an (bleib im Land und kämpfe)

Schnurzpiep. Kinder, mit denen man ausgenutzt wird, sind oft auch gewollte Kinder, die man freilich nicht mehr zu sehen bekommt, die aber von Mutti als Geiseln instrumentalisiert werden. Oft hilft das deutsche Recht da wenig. Knappe Kassen in den öffentlichen Haushalten werden dagegen auf Dauer möglicherweise etwas bewirken.

Auch ein Umgangsentzug berechtigt IMO nicht zur Unterhaltsverweigerung.

Doch auf jeden Fall. ich würde sogar sagen: es verpflichtet dazu! damit dieser Zustand so schnell wie möglich beendet wird. Wenn's Mutti ans Geld geht, geht plötzlich einiges.

Radikalere Methoden sind gefragt und dringend erforderlich. Nikos hat einen ersten Schritt getan. Dafür können ihm alle reinen Zahlväter, denen ihre Kinder vorenthalten werden dankbar sein.

Gruß
Wodan, der ohne Kindesunterhalt auskommt.


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