Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses

Odin, Wednesday, 13.07.2005, 03:32 (vor 7454 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von blendlampe am 12. Juli 2005 14:06:

Wieso? Gegenseitigen Kindesunterhalt gibts ja nur dann, wenn der Vater das Kind nicht gleichwertig mitbetreuen darf oder will. Wenn er es nicht will, muss er seinen Anteil eben fianziell ausgleichen.

1) Was ist nun, wenn beide "plötzlich" wollen? Dann muß eine Entscheidung getroffen werden. Wer trifft diese?

2) Wie ist es, wenn während der Ehe die Frau die ganze Zeit die Betreuung übernommen hat, und nach der Ehe plötzlich der Mann die ganze Betreuung will? Was würdest Du als Richter entscheiden?

Die Mutter will das Kind ja auch betreuen. Wenn Du Unterhalt nur gewährst, wenn sie ausdrücklich NICHT will, entsteht eine Benachteiligung.


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