Re: Juristische Fragen
Als Antwort auf: Re: Juristische Fragen von Max am 02. März 2005 17:23:58:
wenn eine Hausfrau und Mutter ohne eigenes Einkommen zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt wird - muß dann der erwerbstätige Ehemann die Strafe bezahlen?
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Da Schuld und Sühne individuell sind und es außerdem keine Sippenhaft gibt sagt mein Rechtsempfinden: nein.
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Gut. Wenn er nicht zahlen muß und sie nicht zahlen kann - was wird dann deiner Meinung nach von gerichtlicher Seite aus passieren?
Gruß - Max
Eine Hausfrau hat eigenes Einkommen, da ihr ein Taschengeld vom Ehemann zusteht (5-7% vom Netto), das sie einsetzen muss, um die Geldstrafe zu bezahlen. Bei einem Tagessatz von 25 ist ein monatliches Einkommen von 750 zugrunde gelegt worden, was kaum durch Taschengeld zu erzielen ist. Entweder die Geldstrafe ist falsch berechnet worden oder sie hat anderweitiges Einkommen. Es besteht die Möglichkeit, die Geldstrafe abzustottern oder in Form gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Wenn das nicht beantragt wird oder nicht abgeleistet wird, kommt eine Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht.
Max, wolltest du eine juristische Information oder eine Meinung? Die Meinung von Andreas ist Unfug.
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02.03.2005, 19:02
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