Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Emanzipation bei Verkehrsdelikten

Max, Tuesday, 05.10.2004, 22:17 (vor 7793 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Emanzipation bei Verkehrsdelikten von Rüdiger am 05. Oktober 2004 15:21:21:

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Hallo Rüdiger,
ich habe es dir früher schon mal gesagt: Eine Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h wird gerichtlicherseits als nicht ausreichend zum Überholen zwischen PKW angesehen. Minimum ist hier 20 km/h.

Stimmt, hattest du - aber in den Fahrschulen wird das meiner Erinnerung nach nicht ausdrücklich gelehrt, und deswegen weiß es auch keiner, und halten tut sich eh keiner dran ...
Gruß, Rüdiger

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Hi Rüdiger,

schade, daß dich deine Erinnerung im Stich läßt. Es wird in den Fahrschulen gelehrt, etwa so:

- "Na, Herr Rüdiger, was müssen wir draufhaben, wenn wir einen überholen wollen?"

- "Eh...weiß nicht...120...oder so...vielleicht?"

- "Eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als der zu Überholende, Herr Rüdiger!"

- "Ah ja, stimmt.Das war das mit...äh...wesentlich..."

- "Und was ist eine wesentlich höhere Geschwindigkeit, Herr Rüdiger?"

- "Ja...also...äh...10 vielleicht?"

- "Es sind mindestens 20, Herr Rüdiger! Noch Fragen?"

- "Ja...äh...nein."

Dämmert´s wieder?

Freundlicher Gruß - Max


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