Re: Enteignung leicht gemacht
Als Antwort auf: Re: Enteignung leicht gemacht von Eugen Prinz am 06. September 2004 20:03:47:
Trotzdem wird das Gericht aber eher der Frau die Wohnung überlassen, wohl mit der Begründung, daß die Kinder auf derselben Schule bleiben können. Glaube also nicht, daß es nur um Ausnahmefälle geht - oder gar um seltene Fälle.
Hey Odin, zu schnell gelesen? Genau das meinte ich! Lies noch mal
Okay, beim zweiten Mal liest es sich tatsächlich besser
Ob ich das mit diversen anderen Postings auch versuchen sollte? 
gesamter Thread:
- Enteignung leicht gemacht -
Odin,
06.09.2004, 13:50
- Re: Enteignung leicht gemacht - Christian, 06.09.2004, 14:30
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 14:39
- Re: Enteignung leicht gemacht - Maesi, 06.09.2004, 22:14
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Odin,
06.09.2004, 22:31
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03
- Re: Enteignung leicht gemacht - Odin, 07.09.2004, 03:20
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03
