Re: Enteignung leicht gemacht
Als Antwort auf: Re: Enteignung leicht gemacht von Eugen Prinz am 06. September 2004 11:39:37:
Hallo Eugen
Urteil: Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch dem zuweisen, dem sie nicht gehört. Erst bei SCheidung wird engültig entschieden.
OLG Saarland 9 UF/04 - 6/04
Von dieser "Kann-Regelung" machen die Gerichte ofenbar niemals Gebrauch. Oder kennt jemand einen Fall, in dem die Wohnung einem Mann zugewiesen wurde, dem sie nicht gehört?
Das Urteil müsste also lauten: "Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch der zuweisen, der sie nicht gehört" sonst handelt es sich ja um einen der üblichen feministisch-sprachlichen Etikettenschwindel.
Sieh auch: Maskulistische Sprachkritik
*LOL* Wirklich scharf beobachtet, Eugen.
Gruss
Maesi
gesamter Thread:
- Enteignung leicht gemacht -
Odin,
06.09.2004, 13:50
- Re: Enteignung leicht gemacht - Christian, 06.09.2004, 14:30
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 14:39
- Re: Enteignung leicht gemacht - Maesi, 06.09.2004, 22:14
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Odin,
06.09.2004, 22:31
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03
- Re: Enteignung leicht gemacht - Odin, 07.09.2004, 03:20
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03
