Re: Enteignung leicht gemacht
Als Antwort auf: Re: Enteignung leicht gemacht von Eugen Prinz am 06. September 2004 11:39:37:
Von dieser "Kann-Regelung" machen die Gerichte ofenbar niemals Gebrauch. Oder kennt jemand einen Fall, in dem die Wohnung einem Mann zugewiesen wurde, dem sie nicht gehört?
Nicht in Zusammenhang mit dem Trennungsjahr, aber in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.
Natürlich ist es eine KANN-Bestimmung. Sonst müßte es ja heißen, "das Gericht muss". In der Regel gehört die Wohnung ja auch beiden. Trotzdem wird das Gericht aber eher der Frau die Wohnung überlassen, wohl mit der Begründung, daß die Kinder auf derselben Schule bleiben können. Glaube also nicht, daß es nur um Ausnahmefälle geht - oder gar um seltene Fälle.
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- Enteignung leicht gemacht -
Odin,
06.09.2004, 13:50
- Re: Enteignung leicht gemacht - Christian, 06.09.2004, 14:30
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 14:39
- Re: Enteignung leicht gemacht - Maesi, 06.09.2004, 22:14
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Odin,
06.09.2004, 22:31
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03
- Re: Enteignung leicht gemacht - Odin, 07.09.2004, 03:20
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03