Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Enteignung leicht gemacht

Odin, Monday, 06.09.2004, 13:50 (vor 7823 Tagen)

Eigentümer muss bei Trennung ausziehen

Ich muss nicht ausziehen, denn im Grundbuch stehe ich als Eigentümer unserer Wohnung, meinte der Mann von Carolina B (32). Doch vor Gericht hatte er damit keinen Erfolg. C.B. durfte wohnen bleiben, er musste ausziehen.

Urteil: Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch dem zuweisen, dem sie nicht gehört. Erst bei SCheidung wird engültig entschieden.

OLG Saarland 9 UF/04 - 6/04


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