Enteignung leicht gemacht
Eigentümer muss bei Trennung ausziehen
Ich muss nicht ausziehen, denn im Grundbuch stehe ich als Eigentümer unserer Wohnung, meinte der Mann von Carolina B (32). Doch vor Gericht hatte er damit keinen Erfolg. C.B. durfte wohnen bleiben, er musste ausziehen.
Urteil: Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch dem zuweisen, dem sie nicht gehört. Erst bei SCheidung wird engültig entschieden.
OLG Saarland 9 UF/04 - 6/04
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Odin,
06.09.2004, 13:50
- Re: Enteignung leicht gemacht - Christian, 06.09.2004, 14:30
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 14:39
- Re: Enteignung leicht gemacht - Maesi, 06.09.2004, 22:14
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Odin,
06.09.2004, 22:31
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03
- Re: Enteignung leicht gemacht - Odin, 07.09.2004, 03:20
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03