Re: Enteignung leicht gemacht
Als Antwort auf: Enteignung leicht gemacht von Odin am 06. September 2004 10:50:25:
Urteil: Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch dem zuweisen, dem sie nicht gehört. Erst bei SCheidung wird engültig entschieden.
OLG Saarland 9 UF/04 - 6/04
Von dieser "Kann-Regelung" machen die Gerichte ofenbar niemals Gebrauch. Oder kennt jemand einen Fall, in dem die Wohnung einem Mann zugewiesen wurde, dem sie nicht gehört?
Das Urteil müsste also lauten: "Befristet für die Trennungszeit kann das Gericht die Wohnung auch der zuweisen, der sie nicht gehört" sonst handelt es sich ja um einen der üblichen feministisch-sprachlichen Etikettenschwindel.
Sieh auch: Maskulistische Sprachkritik 
Eugen
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- Enteignung leicht gemacht -
Odin,
06.09.2004, 13:50
- Re: Enteignung leicht gemacht - Christian, 06.09.2004, 14:30
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Eugen Prinz,
06.09.2004, 14:39
- Re: Enteignung leicht gemacht - Maesi, 06.09.2004, 22:14
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Odin,
06.09.2004, 22:31
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Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03
- Re: Enteignung leicht gemacht - Odin, 07.09.2004, 03:20
- Re: Enteignung leicht gemacht -
Eugen Prinz,
06.09.2004, 23:03