Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Untersuchung sagt leider nicht allzu viel aus

Daddeldu, Wednesday, 04.08.2004, 22:05 (vor 7855 Tagen) @ Mischa

Als Antwort auf: Re: Hallo! Aufwachen! von Mischa am 04. August 2004 10:55:17:

Hallo Mischa,

zunächst einmal danke, dass Du uns den Link auf die Studie rausgesucht hast. Das ist ja schon was. Emmalein hatte hier mal vor Zeiten behauptet, nur ein Drittel der Frauen würden überhaupt Unterhalt in Anspruch nehmen. Mein insistierendes Nachfragen wurde dann aber ignoriert.

Dass Publikationen des BMFSFJ hier nicht als der Seriosität letzter Schluss angesehen werden ist klar, dazu haben wir hier schon zu viele zu dreiste antimännliche Propaganda aus diesem Hause erlebt.

Bei der hier in Frage stehenden Untersuchung fällt allerdings eher auf, dass nur wenig harte Fakten behauptet werden:

In einer 1987 erschienenen Publikation setzen sich Willenbacher et al. noch einmal genauer mit den Auswirkungen des Unterhaltsrechts für Ehegatten auseinander. […]
An der Einschätzung der Autoren, daß eine repräsentative Untersuchung des Ehegattenunterhalts fehlt (Willenbacher et al. 1987: 103), hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Vorliegende Studien berichten im übrigen immer nur über den faktischen Bezug von Unterhalt und geben keine Auskunft darüber, wer im Prinzip einen Anspruch auf Unterhalt hätte und warum er oder sie keinen Unterhalt erhält. „Hierzu wären Analysen erforderlich, die von den juristischen Anspruchsgrundlagen ausgingen und unter Berücksichtigung der Rechtssprechung konkrete individualstatistische Berechnungen in bezug auf die Höhe der Unterhaltsforderungen simulieren und diese mit den realiter erfolgten Unterhaltszahlungen konfrontieren würden“. Nach den von Willenbacher et al. zusammengefaßten Studien erhalten zwischen 18 und 40% der geschiedenen Frauen mit Kindern Unterhalt für sich selbst (ebd.: 103).

D. h., dass nicht nur die Zahl nicht 20 % lautet, sondern „zwischen 18 % und 40 %“, und dass diese Zahl auch nicht vom BMFSFJ stammt, sondern aus einer Metauntersuchung von 1987 zitiert wird. Diese Zahlen stammen also aus den verschiedensten Untersuchungen, die alle mehr als 17 Jahre her sind und über die wir auch nicht erfahren von wem sie sind.

Die große Variation der Unterhaltsquoten erklären sie durch unterschiedliche Erhebungskonzepte und Abgrenzungen der untersuchten Stichproben. „Angaben über die Höhe der Unterhaltszahlungen sind extrem selten – in der Regel liegt die Mehrzahl der Zahlungen um 400 DM. [...] Auch bei den allein anhängigen Ehegattenunterhaltsprozessen zeigt sich, daß die geforderten Beträge zu mehr als der Hälfte um 400 DM liegen“ (ebd.: 103ff.).

Zunächst: Es geht um 400 DM Mitte der 80er Jahre oder früher. Und dann sagt die Behauptung tatsächlich überhaupt nichts aus. „Die Mehrzahl der Zahlungen liegt um 400 DM“ ist in Wahrheit eine völlige Nullaussage.

Anhand einer Simulation forderbarer Unterhaltsbeträge für Ehegatten anhand der Düsseldorfer Tabelle können die Autoren schließlich zeigen, „daß die Mehrzahl der Unterhaltsforderungen um und unter 400 DM liegen muߓ (ebd.: 106; Herv. A./L.).

Ehegattenunterhalt bemisst sich nicht nach der Düsseldorfer Tabelle. an der Simulation kann was nicht stimmen.

Insgesamt kann ich mir schon vorstellen, dass die Zahl der bei Scheidung unterhaltsberechtigten Frauen zwischen 18 % und 40 % liegt. Viele Ehen sind ja nur von kurzer Dauer, bei einem erheblichen Teil der Scheidungen ist der Mann gar nicht leistungsfähig, und bei den kinderlosen Ehen ist die Frau gewöhnlich nicht bedürftig, weil sie erwerbstätig ist.

Tja, aber so wie ich das sehe, wissen wir immer noch nicht viel mehr als vorher.

Gruß,

Daddeldu


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