Re: Gewaltschutz für Männer?
Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Joseph S am 25. Juni 2004 23:07:00:
Hi Joseph!
ich wüßte gerne, wie Du Dir diesen Zahlungsstreik vorstellst.
Alle, die von überzogenen Unterhaltsforderungen, insbesondere diesem kriminellen Aufstockungsunterhalt, betroffen sind, sollten zeitgleich zu einem bestimmten Datum die Beträge auf Sperr- oder Anderkonten einzahlen und die Mittel erst freigeben, wenn die Forderungen erfüllt sind oder die Erfüllung verbindlich zwingend zugesagt wurde. Wenn das synchronisiert alle gleichzeitig machen, dann bricht die Repressionsmaschinerie zusammen.
von der Wiedereinführung des Schuldprinzips halte ich wenig. Das gibt nur massig Arbeit für Juristen und am Ende ist doch wieder der Mann schuld, wenn sich die allgemeine Einstellung zum Geschlechterverhältnis nicht ändert.
Nein. Das Schuldprinzip ist Bestandteil der gesamten Rechtsprechung, warum also nicht auch hier? Ich finde es richtig, dass, wenn etwas zerstört wird, der daran Schuldige ermittelt und zur Rechenschaft gezogen wird, egal ob es sich um eine Sache oder eine Ehe handelt. Schliesslich wurde hier ein vor den Staatsorganen feierlich abgegebenes Versprechen gebrochen.
Man sollte besser mal mit dem Zerüttungsprinzip und Scheidung ernst machen. Dann ist nach der Scheidung Schluß mit dem sich gegenseitig Finanzieren.
Ja, wenn auch ermittelt wird, wer die Zerrüttung verursacht hat. "Gegenseitig" finanzieren ist ja wohl ein Witz, es müsste besser heissen "einseitig finanzieren". Scheidung wird heute einfach zu leicht gemacht, dadurch verkommt die Ehe vom einstmaligen Lebensbund zum Selbstbedienungsladen für Frauen.
Die Kinder finanziert der, der sie hat und bekommt nicht mehr Hilfe als die, die alle Kinder vom Staat bekommen. Damit fällt
ungefähr die Hälfte Deiner Forderungen weg.
Aber wer hat sie denn allermeistens? Ich wäre auch dafür, dass die Kinder - und nur sie - zu bestimmen haben, bei welchem Elternteil sie zukünftig leben wollen. Diese Willenserklärung sollten sie so früh wie möglich abgeben, damit sie nicht von einem der Elternteile manipuliert werden können.
Rechte zu fordern genügt allein nicht, wenn die Rechte vom Gesetzgeber durch Verhindern von Strafverfolgung unterlaufen werden, wie es mit Umgangsrechten und dem Verbot von Abtreibungen geschieht.
Man muss nicht nur fordern sondern auch durchsetzen. Da wäre ein wirksamer Streik schon das Richtige. Blah blah und vollgeschriebenes Papier beeindruckt die Betonköpfe nicht.
Gruss,
Ferdi
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