Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gewaltschutz für Männer?

Hetzi, Friday, 25.06.2004, 14:48 (vor 7896 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Ferdi am 25. Juni 2004 10:32:28:

Die Streikforderungen müssten lauten:

<li>Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidung</li>

Das halte ich für nicht sinnvoll. Meiner Meinung nach ist nur in sehr seltenen Fällen einer alleine Schuld am Scheitern einer Ehe. Ich möchte nicht zurück in die Zeit wo der eine dem Anderen nachweisen musste, dass er fremdgegangen ist und zu dessen Ungunsten dieser Nachweis ausgegangen ist, wurde dann als Schuldhaft geschieden.

<li>Abschaffung und Verbot des Aufstockungsunterhalts</li>

Der Begriff Aufstockungsunterhalts ist mir jetzt nicht so geläufig. Was ist das genau? Imho sollte der Ehegattenunterhalt abhängig von der Ehedauer zeitlich begrenzt werden. In etwa nach einer Formel dass unmittelbar nach der Scheidung in etwa bisherige Regeln gelten und nach 1/4 der Ehedauer die Ansprüche auf 0 zurückgefahren sind.

<li>Verbot der Anrechnung von fiktiven (also nicht tatsächlich erzielten) Einkommen bei der Unterhaltsberechnung</li>

Ist fiktives Einkommen, das angenommene Einkommen bei Selbständigen oder steckt da noch etwas anderes dahinter?

<li>Verbleiben der unterhaltspflichtigen aber geschiedenen Eheleute in der Steuerklasse III</li>

Die Steuerklassen sollten nicht von der Ehe, sondern von den zu versorgenden Kindern abhängig sein. die jetztige Situation ist eine Subventionierung von kinderlosen Ehegemeinschaften.

<li>Gesetzlich verbrieftes und nicht verhandelbares Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern unabhängig vom Familienstand</li>

Die Frage ist, was in den Fällen geschehen soll in denen der eine Partner das Umgangsrecht direkt oder indirekt verweigert. (Indirekt wäre beispielsweise durch Umzug in einen weit entfernten Landesteil)

<li>Abschaffung der Männerwehrpflicht</li>

Ja (obwohl für mich die andere Alternative, dass die allgemeine Wehrpflicht wirklich allgemein für Männer und Frauen gilt auch in Frage kommt)

<li>Verbindlich vorgeschriebene Information ehewilliger Menschen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Ehescheidung</li>

Ist aber zu befürchten, dass es dann als Pflichttermin einfach abgehandlet wird.

<li>Schwerste Bestrafung missbräuchlicher Anschuldigung mit dem Zweck, einem Mann den Umgang mit seinen Kindern zu versperren</li>

Problem ist imho weniger die gesetzliche Situation, sondern viel mehr die Anwendung dieser und da vorallem der Nachweis einer bewussten Falschbeschuldigung.

<li>Strikteste und wörtliche Beachtung des Grundgesetzes und der Verfassung</li>

Worauf beziehst du dich da genau? Imho hilft das bei einigen Widersprüchlichen Gesetzen im GG nicht. Die bestehende Wehrpflicht nur für Männer ist ebenso Grundgesetzlich verankert, wie der Gleichheitsgrundsatz.

Hetzi

PS: Für Österreich (und einige andere Länder) kommt nach die schnellstmögliche Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters von Männern und Frauen hinzu. Und nicht wie in Österreich momentan mit einer Übergangsfrist von über 30 Jahren, wobei in den ersten 20 Jahren alles unverändert bleibt.


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