Re: Gewaltschutz für Männer?
Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Hetzi am 25. Juni 2004 11:48:15:
Hi
Ferdi übersieht die realen Repressalien des 'Familienrechts' bzgl. Unterhalt.
Und hier ist unserer Staat, im Gegensatz zur Umgamgsverweigerung, überhaupt nicht zimperlich.
Die Streikforderungen müssten lauten:
<li>Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidung</li>
Der eigentliche Grundsatz zum Unterhalt lautet: Jeder muss nach einer Scheidung nach Möglichkeit für sich selbst sorgen.
Nur in Ausnahmen gibt es Unterhalt.
Dieser Grundsatz ist inzwischen in sein Gegenteil verkehrt worden, die Ausnahme die Regel.
Die Frage würde sich mit einer generellen Befristung des nachehelichen Unterhalts erübrigen.
Damit würde wieder die Regel zur Regel.
Allerdings muss auch der Unterhalt eine angemessene Höhe haben, dieses wird im übrigen auch für den Kindesunterhalt gefordert.
Letzterer wird inzwischen von einigen Verbänden als völlig überzogen beurteilt.
<li>Abschaffung und Verbot des Aufstockungsunterhalts</li>
Der Begriff Aufstockungsunterhalts ist mir jetzt nicht so geläufig. Was ist das genau? Imho sollte der Ehegattenunterhalt abhängig von der Ehedauer zeitlich begrenzt werden. In etwa nach einer Formel dass unmittelbar nach der Scheidung in etwa bisherige Regeln gelten und nach 1/4 der Ehedauer die Ansprüche auf 0 zurückgefahren sind.
Dieser Oberwahn geht davon aus, dass der nacheheliche Unterhalt so berechnet wird, als ob es nie eine Scheidung gegeben hätte!
Jede Einkommenssteigertung, die 'in der Ehe angelegt' war wird dazu herangezogen.
Dieses hat faktisch zur Folge, dass der nacheheliche Unterhalt keinerlei Befristung mehr enthält.
Nimmt der Unterhalsberechtigte eine Arbeit an, so wird nun nicht der Betrag auf den Unterhalt direkt angerechnet, sondern es wird ein Gesamteinkommen berechnet, von dem der Unterhaltsberechtigte dann die Hälfte erhält.
Annahme: Einkommen während der Ehe Mann 2000 EUR, Frau 0 EUR
Steht jedem erst einmal 1000 EUR zu.
Alt: Frau arbeitet Einkommen 500 EUR
Ergab früher, dass 1000 - 500 = 500 EUR Unterhalt zu zahlen ist.
Mann hatte 2000 - 500 = 1500 EUR übrig.
Sobald die Frau 1000 EUR Einkommen erreichte, entfiel der Unterhalt.
Heute:
2000 + 500 = 2500 EUR.
Frau und Mann je die Hälfte = 1250 EUR
Klingt zunächst gerecht, der Unterhalt entfällt aber erst wenn die Frau einmal das aktuelle Gehalt des Mannes erreichen sollte.
Also faktisch nie.
Nimmt der Mann eine besser dotierte Stellung an, oder dummerweise noch während der Trennung etwas ganz Neues, so gilt diese 'als in der Ehe angelegt'. Somit ist auch davon zu zahlen.
Irrwitzig, aber so gesprochenes 'Recht'.
<li>Verbot der Anrechnung von fiktiven (also nicht tatsächlich erzielten) Einkommen bei der Unterhaltsberechnung</li>
Ist fiktives Einkommen, das angenommene Einkommen bei Selbständigen oder steckt da noch etwas anderes dahinter?
Fiktive Einkommen sind eines der wirksamsten Willkürinstrumente.
Zu diesen Einkommen zählen z.B. Zinsen, Wohnvorteil (eigene Wohnung, egal vor/während der Ehe erworben/geerbt) in Höhe der marktüblichen Miete.
Mit letzterem ist eine faktische Enteignung vorehelichen Besitzes erfolgt.
Des weiteren kann der Unterhaltsverpflichtete nun nicht Teilzeit arbeiten wollen. Tut er dieses, so wird eine fiktive Vollarbeitszeit angenommen, nach der er dann bezahlen muss.
<li>Verbleiben der unterhaltspflichtigen aber geschiedenen Eheleute in der Steuerklasse III</li>
Die Steuerklassen sollten nicht von der Ehe, sondern von den zu versorgenden Kindern abhängig sein. die jetztige Situation ist eine Subventionierung von kinderlosen Ehegemeinschaften.
ACK
<li>Gesetzlich verbrieftes und nicht verhandelbares Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern unabhängig vom Familienstand</li>
Die Frage ist, was in den Fällen geschehen soll in denen der eine Partner das Umgangsrecht direkt oder indirekt verweigert. (Indirekt wäre beispielsweise durch Umzug in einen weit entfernten Landesteil)
Es gibt europäische Länder, in denen ein Wegzug mit mehr als 50km Entfernung strikt verboten ist.
Dort landen Umgangsverweigerer auch ganz schnell im Gefängnis.
Genau so wie Unterhaltsverweigerer.
In D gilt es nur letzteres, und auch nur dann wenn es ein Mann ist.
<li>Abschaffung der Männerwehrpflicht</li>
Ja (obwohl für mich die andere Alternative, dass die allgemeine Wehrpflicht wirklich allgemein für Männer und Frauen gilt auch in Frage kommt)
ACK
<li>Verbindlich vorgeschriebene Information ehewilliger Menschen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Ehescheidung</li>
Ist aber zu befürchten, dass es dann als Pflichttermin einfach abgehandlet wird.
Würde sich mit einer klaren Befristung des nachehelichen Unterhalts auch erledigen.
<li>Schwerste Bestrafung missbräuchlicher Anschuldigung mit dem Zweck, einem Mann den Umgang mit seinen Kindern zu versperren</li>
Problem ist imho weniger die gesetzliche Situation, sondern viel mehr die Anwendung dieser und da vorallem der Nachweis einer bewussten Falschbeschuldigung.
Nö, die (Nicht)Anwendung der Gesetze ist das Problem dabei.
<li>Strikteste und wörtliche Beachtung des Grundgesetzes und der Verfassung</li>
Worauf beziehst du dich da genau? Imho hilft das bei einigen Widersprüchlichen Gesetzen im GG nicht. Die bestehende Wehrpflicht nur für Männer ist ebenso Grundgesetzlich verankert, wie der Gleichheitsgrundsatz.
Der Artikel 12a GG wurde erst nachträglich aufgenommen.
Zu Gunsten der 'Gemeinschaft', nämlich dem geplanten NATO-Beitritt.
Inzwischen zu Gunsten von Frauen abgeändert worden, die Soldatin werden wollen.
Artikel 3 GG muss aber zu den Menschenrechten gerechnet werden.
Und ist somit klar höher anzusetzen.
Hetzi
PS: Für Österreich (und einige andere Länder) kommt nach die schnellstmögliche Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters von Männern und Frauen hinzu. Und nicht wie in Österreich momentan mit einer Übergangsfrist von über 30 Jahren, wobei in den ersten 20 Jahren alles unverändert bleibt.
Gruß
Norbert
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- Gewaltschutz für Männer? -
Norbert,
23.06.2004, 17:14
- Re: Gewaltschutz für Männer? -
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24.06.2004, 12:30
- Re: Gewaltschutz für Männer? - Norbert, 24.06.2004, 14:56
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Leser,
25.06.2004, 01:18
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Norbert,
25.06.2004, 12:07
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Ferdi,
25.06.2004, 13:32
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Hetzi,
25.06.2004, 14:48
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Joseph S,
26.06.2004, 02:07
- Re: Gewaltschutz für Männer? - Ferdi, 26.06.2004, 17:36
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Hetzi,
25.06.2004, 14:48
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Ferdi,
25.06.2004, 13:32
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Norbert,
25.06.2004, 12:07
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24.06.2004, 12:30