Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gewaltschutz für Männer?

Peter, Friday, 25.06.2004, 17:16 (vor 7896 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Re: Gewaltschutz für Männer? von Hetzi am 25. Juni 2004 11:48:15:

<li>Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Ehescheidung</li>

Das halte ich für nicht sinnvoll. Meiner Meinung nach ist nur in sehr seltenen Fällen einer alleine Schuld am Scheitern einer Ehe. Ich möchte nicht zurück in die Zeit wo der eine dem Anderen nachweisen musste, dass er fremdgegangen ist und zu dessen Ungunsten dieser Nachweis ausgegangen ist, wurde dann als Schuldhaft geschieden.

Man sollte dabei zumindest zwei Taetigkeiten des Gerichts unterscheiden:
1) Aussprechen einer Scheidung
2) Aussprechen der Scheidungsfolgen

Ich meine dazu:
1) Das Aussprechen einer Scheidung sollte weiter nach dem Zeruettungsprinzip erfolgen - wenn die beiden oder auch nur einer der beiden nicht mehr wollen, auch nach einer Bedenkeit, dann soll der Staat sie nicht als Paar zusammenhalten.
2) Die Scheidungsfolgen sollten aber durchaus von der konkreten Situation der Scheidung abhaengen: Wer z.B. aus seinem Eheversprechen ausbricht, soll nicht auch noch durch hohe und lange Unterhaltszahlungen belohnt werden.

<li>Verbot der Anrechnung von fiktiven (also nicht tatsächlich erzielten) Einkommen bei der Unterhaltsberechnung</li>

Ist fiktives Einkommen, das angenommene Einkommen bei Selbständigen oder steckt da noch etwas anderes dahinter?

Es gilt nicht nur fuer Selbsstaendige, aber auch dort. Als fiktiv werden bezeichnet alle Einkünfte des Unterhaltszahlers, die er nach Meinung des Gerichts haette erzielen koennen, es aber nicht gemacht hat. Das Gericht sagt ihm dann z.B.: Du hast dich nicht angestrengt, deine Ex ausreichend zu versorgen. Deswegen bestimmen wir als Unterhalt 3/7 des Betrages, denn du haettest erzielen koennen. Dass dir dann nur noch 2/5 deines Lohnes bleiben statt 4/7, soll dir zeigen, dass es sich fuer dich nicht lohnt, mit Minderarbeit die 'Rente' zu kuerzen, die deiner Ex zusteht.

<li>Abschaffung der Männerwehrpflicht</li>

Ja (obwohl für mich die andere Alternative, dass die allgemeine Wehrpflicht wirklich allgemein für Männer und Frauen gilt auch in Frage kommt)

Deswegen finde ich Ferdis Schlagzeile gut: Abschaffung der Maennerwehrpflicht, denn das laengt die Aufmerksamkeit auf die Maennerdiskriminierung der jetzigen Regel. Die Wehrpflicht als solche ist eine andere Diskussion.

<li>Verbindlich vorgeschriebene Information ehewilliger Menschen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen einer Ehescheidung</li>

Ist aber zu befürchten, dass es dann als Pflichttermin einfach abgehandlet wird.

Schon die oeffentliche Diskussion darum, was bei der Information gesagt wird und in die Hefte geschrieben wird, waere nuetzlich. Es wuerde bei den jungen Heiratskandidaten ein Denken ermoeglichen das mehr von Tatsachen der Ehe bestimmt ist als von unbestimmten Gefuehlen: "Nee, ich glaube, ich will nicht so sehr heiraten." - "Ach, komm doch, ich will so gerne nach aussen zeigen, dass wir uns lieben, zwischen uns aendert sich doch dadurch nichts." - "Na, gut, wenn du dich deswegen besser fuehlst."

<li>Schwerste Bestrafung missbräuchlicher Anschuldigung mit dem Zweck, einem Mann den Umgang mit seinen Kindern zu versperren</li>

Problem ist imho weniger die gesetzliche Situation, sondern viel mehr die Anwendung dieser und da vorallem der Nachweis einer bewussten Falschbeschuldigung.

Es waere schon etwas gewonnen, wenn Deutschland die Einstellung vieler seiner Nachbarlaender uebernaehme, dass z.B. die Mutter nicht automatisch als besserer Elternteil gesehen wird.

Gruß,

Peter


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