Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Objekte

Ferdi, Monday, 21.06.2004, 20:45 (vor 7900 Tagen) @ Mic

Als Antwort auf: Re: Objekte von Mic am 21. Juni 2004 16:21:17:


Hallo Leute,

also hinschauen darf man ja wohin man will, jedenfalls auf öffentlichen Strasse und Plätzen. Das kann einem niemand verbieten. Und wenn man nicht von anderen angeschaut werden will, dann muss man sich entweder 'ne Tarnkappe aufsetzen oder zuhause bleiben und die Vorhänge zuziehen. Denn sonst haben wir bald Verhältnisse wie in der DDR, die durften auch kein Westfernsehen gucken.

Es ist natürlich eine Unhöflichkeit, wenn man mit deutlich erkennbarer Neugier über den Gartenzaun in Nachbars Garten guckt, wenn sich dort die Nachbarin sonnt. Das tut man einfach nicht, ebenso in die geöffneten Fenster fremder Wohnungen schauen.

Schöne Grüsse,
Ferdi


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